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Bürgerbeauftragter zu neuen Regelungen - Maskenpflicht im Freien

11.12.2020

Wo Menschen auf relativ engem Raum zusammenkommen und sich vielleicht auch kaum ausweichen können, ist das Gebot eine Maske zu tragen auch aus Sicht des Bürgerbeaufragten nicht in Frage zu stellen.

Verstärkte Maskenpflichten sind ja das kleinere Übel im Vergleich zu anderen Maßnahmen. Aber ganz klar müssen die Regeln und der Geltungsbereich für alle gut erkennbar sein. Schilder – wie sie jetzt z.B. in Schwerin installiert sind – sind zur Orientierung unerlässlich. Lieber ein Schild mehr und ruhig etwas größer. Insgesamt wünsche ich mir für die Bürger eine gute Planbarkeit der Maßnahmen nach dem Ampelmodell und klare, verständliche Regeln.“, so Crone angesichts der neuen Regelungen zur Maskenpflich in den Zentren der Städte.

Nach wie vor appelliert Crone aber auch, Menschen mit Behinderung oder Erkrankung nicht durch eine unterschiedslose Durchsetzung der Maskenpflicht zu diskriminieren. Ausnahmen und Befreiungen sind zu akzeptieren und dürfen nicht zu Diskriminierung führen. (zur Mitteilung vom 29.09.2020)