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Beauftragte für Menschen mit Behinderungen beschließen Programm zur Barrierefreiheit in den Medien

30.11.2020

Beauftrage für Menschen mit Behinderung beschließen Programm zur Barrierefreiheit in den Medien

Inklusion und Barrierefreiheit in den Medien war das Schwerpunktthema des 60. Treffens der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderung, das in diesem Jahr per Video-Konferenz durchgeführt wurde.

Dazu sagte Matthias Crone:

„Gerade in Zeiten der Pandemie kommt es darauf an, dass auch Menschen mit Behinderung Zugang zu wichtigen und aktuellen Informationen haben. Für sie ist eine barrierefreie Kommunikation besonders wichtig. Ohne diese ist Teilhabe noch schwieriger. Der technische Nachholbedarf an vielen Stellen in Mecklenburg-Vorpommern ist noch einmal deutlich geworden. Die Lücken in der Breitbandversorgung sind da nur ein Punkt. Daher stehe ich hinter den Beschlüssen der Konferenz und werbe für deren Umsetzung in unserem Land“.  

Das 10-Punkte-Programm der Beauftragten von Bund und Ländern im Einzelnen:

Als Maßnahmen zur Umsetzung unserer Verpflichtungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Erreichung unserer Vision 2025 fordern die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern:

  1. bei der vorgesehenen Änderung des Medienstaatsvertrags Aktionspläne mit verbindlichen Zielen und Fristen für die Umsetzung barrierefreier Angebote der privaten und öffentlichen Rundfunkanstalten sowie der Telemediendienste unter Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderungen festzulegen,
  2. den Beteiligungsprozess für den Medienstaatsvertrag transparent, auf Augenhöhe und barrierefrei zu gestalten und die Beiräte und Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern aktiv einzubeziehen,
  3. die Vertretung der Organisationen der Menschen mit Behinderungen durchgehend in allen Rundfunkräten der Rundfunkanstalten und Landesmedienanstalten zu sichern,
  4. die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag der Menschen mit Behinderungen, die bis zum Jahr 2013 davon befreit waren, voll für barrierefreie Rundfunkangebote zu investieren,
  5. barrierefreie Notfallinformationen, besonders zur Corona-Krise, unverzüglich, vollständig und durchgängig in einer guten Qualität bereitzustellen. Gebärdensprachdolmetschung, Untertitelung und Übersetzungen in Leichter Sprache sollen bei allen grundsätzlichen und aktuellen Informationen ohne zeitlichen Verzug verfügbar sein. In den Nachrichtensendungen und Pressekonferenzen sind Direkteinblendungen von Gebärdensprachdolmetscherinnen und –dolmetschern vorzusehen. Das gilt für lineare und nichtlineare Angebote,
  6. eine entschlossene und zeitnahe Umsetzung des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act - RL [EU] 2019/882) zu fördern, damit alle Menschen den gleichen Zugang zu öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen haben. In der nationalen Gesetzgebung müssen unsere Möglichkeiten für eine umfassende und erweiterte Ausgestaltung der Verpflichtungen zur Barrierefreiheit genutzt werden, zum Beispiel für bauliche Barrierefreiheit. In einem entsprechenden Barrierefreiheits-Gesetz in Deutschland sind wirksame Sanktionsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen festzulegen,
  7. Algorithmen diskriminierungsfrei zu gestalten und Datenschutz einzuhalten. Die Empfehlungen der Datenethikkommission der Bundesregierung sollten konsequent umgesetzt, sowie auf bundes- und europapolitischer Ebene auf einen verbesserten Schutz vulnerabler Gruppen hingewirkt werden. Die EU-Anti-Diskriminierungs-Richtlinien sind auf Dienste der Anbieter von sozialen Medien zu erweitern.
  8. Kulturstätten und Veranstaltungsorte sowohl für Zuschauerinnen und Zuschauer als auch für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar zu gestalten. Öffentliche Förderungen sind von der Umsetzung dieses Ziels abhängig zu machen,
  9. Menschen mit Behinderungen in ihrer Vielfalt und als gleichberechtigte Akteurinnen und Akteure in den Medien abzubilden. Darauf ist bei Studium und Ausbildung im Medien- und Kulturbereich zu achten. Der Zugang für Menschen mit Behinderungen zu den Ausbildungen und Studiengängen soll verbessert werden.
  10. Kulturschaffende und Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen zu fördern. Bei Stipendien im Kulturbereich ist eine Quote für Menschen mit Behinderungen vorzusehen, bei Preisen und Auszeichnungen sollen Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden.