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Hannöversche Erklärung Juni 2018

23.06.2018

Hannöversche Erklärung der Beauftragten von Bund und Ländern

Hannöversche Erklärung der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 22. Juni 2018

Inklusive Bildung endlich deutschlandweit umsetzen!

Ein gutes Bildungssystem ist eine zentrale Voraussetzung für eine positive gesellschaftliche Entwicklung. Bildung bestimmt in zunehmendem Maße individuelle Lebenschancen, die Wohlfahrt von Generationen und die Zukunft moderner Gesellschaften. Das Recht auf Bildung zählt zu den sozialen Bürgerrechten, auf die eine lebendige Demokratie und die Selbstbestimmung ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen sind. Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht und zielt auf die gleichberechtigte und wirksame Teilhabe aller, von Menschen mit und ohne Behinderungen, am allgemeinen Bildungs- und Erziehungssystem. Dies umfasst die frühkindliche Bildung, die Grundschulen, die weiterführenden Schulen, die berufsbildenden Schulen, Berufsschulen, die Hochschulen sowie alle weiteren Bildungsangebote und Bildungseinrichtungen.

Vom gemeinsamen Unterricht profitieren alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen. Ein inklusives Bildungssystem ist ein Gewinn für die Gesellschaft und ein Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention.

Viele Bundesländer verfolgen das Ziel eines inklusiven Bildungssystems nicht mit der hinreichenden Konsequenz. Es gibt zu viele Parallelsysteme, in denen Förderschulen neben inklusiven Bildungsangeboten bestehen. Stattdessen sollten die Mittel konsequent für inklusive Bildung eingesetzt werden. Statt eines Parallelschulsystems von Förderschul- und Regelschulsystemen sollte ein inklusives Schulsystem entwickelt werden.

Die Größe der Aufgabe wurde unterschätzt, flächendeckend ein inklusives Bildungssystem einzuführen.

Die Inklusionsquote an den allgemeinen Schulen steigt vielfach, dennoch geht damit nahezu kein Rückgang des Anteils von Schülerinnen und Schülern einher, die an Förderschulen unterrichtet werden. Dies widerspricht den abschließenden Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, „im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen zurückzubauen“.

Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sorgen sich, dass das Recht auf inklusive Bildung in Deutschland nicht ernst genug genommen wird und die positiven wissenschaftlichen Erkenntnisse und Umsetzungsstrategien zu wenig Eingang in politische Entscheidungsprozesse finden.

Gerade weil Bildung von Anfang an und lebenslanges Lernen für Menschen mit und ohne Behinderungen die Voraussetzung für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben sind, fordern die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen Politik und Gesellschaft auf, gute Bildung für alle zu ermöglichen.

Forderungen:

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus Bund und Ländern fordern mit Nachdruck …

  • … eine umfassende rechtliche Verankerung der Umsetzung von Inklusion in den Bildungsgesetzen.
  • … eine freie Schulwahl für Menschen mit Behinderungen.
  • … die Ausstattung aller Bildungseinrichtungen mit den für eine gelingende Inklusion erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen.
  • … eine offene, zugewandte und inklusiv ausgerichtete Haltung und Grundeinstellung beim Entscheiden und Handeln zu fördern.
  • grundsätzlich interdisziplinäres Personal an allen Bildungseinrichtungen.
  • … mehr zeitliche Ressourcen an den Schulen für Kooperationen im interdisziplinären Team und für die Erstellung und Umsetzung von Schulentwicklungskonzepten einzukalkulieren.
  • … einen individualisierten Unterricht, der auf die Stärken ausgerichtet ist.
  • … eine umfassende barrierefreie Ausgestaltung von (vor-)schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen.
  • … qualifizierte Fachkräfte im Bildungssystem für alle Beeinträchtigungen wie autismusspezifische Kenntnisse.
  • … Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache in der Lehre an allen pädagogischen Fakultäten zu verankern.
  • …inklusionspädagogische Seminare als Pflichtfächer für alle Lehrkräfte und deren Festlegung im Curriculum sowie praktische Erfahrungen mit inklusivem Unterricht im Vorbereitungsdienst (Referendariat).
  • … Integrationshelferinnen und -helfer zu qualifizieren und organisatorisch an den Schulen einzubeziehen, um bedarfsgerechte inklusive Unterstützung am Ort des gemeinsamen Lernens zu gewährleisten.
  • … eine Öffnung ins Umfeld wie eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und Angehörigen, therapeutischem Personal sowie Ärztinnen und Ärzten.
  • … die Schaffung von Strukturen an den einzelnen Schulen, die die Umsetzung der Inklusion sowie die (sonderpädagogische) Förderung von Kindern und Jugendlichen organisieren; jede Schule muss sich mit ihrem Auftrag zur Inklusion auseinandersetzen.
  • … Weiterbildung und Teamentwicklung zur Inklusion konsequent an jeder Schule zu planen und umzusetzen.
  • … ein inklusives Umfeld auch außerhalb von Bildungsgebäuden wie bei Klassenfahrten oder Ausflügen.
  • … die Investitionsoffensive Schule der Bundesregierung konsequent auf die Erfordernisse und die Umsetzung inklusiver und barrierefreier Bildung auszurichten.
  • … eine Umschichtung bzw. Erhöhung der finanziellen Mittel, um die Qualität inklusiver Bildung im Interesse aller hinreichend zu gewährleisten.
  • … mehr Bewusstseinsbildung und Kampagnen für (vor-) schulische Inklusion, auch für die berufliche Bildung.
  • … Schulen und Bildungseinrichtungen im Sozialraum zu öffnen als Voraussetzung für gelingende Inklusion.

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen mahnen an, dass diese Forderungen konsequent auf Bundes- und Landesebene zum Thema inklusive Bildung eingebracht werden und stärker in die Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Länder wie auch der Kommunen Eingang finden müssen.

Fazit: Es geht nicht um das „ob“ bei inklusiver Bildung, sondern um das „wie“ bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Inklusion im gesamten Bildungsbereich. Fast zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention darf es keine Pause für Inklusion geben. Alle Menschen müssen mitgenommen werden. Kein Mensch darf bei der Gestaltung lebenslangen Lernens vergessen werden. Wir brauchen Mut und Ausdauer für ein inklusives Bildungssystem. Es geht um unsere Zukunft als inklusive Gesellschaft.

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus Bund und Ländern fordern mit Nachdruck die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen auf, inklusive Bildung überall konsequent umzusetzen.