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10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

29.03.2019

Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland -„Wichtige Weichenstellungen im Land stehen an“

In diesen Tagen wird mit vielfältigen Aktivitäten daran erinnert, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland seit 10 Jahren in Kraft ist. Dazu sagte der Bürgerbeauftragte Matthias Crone:

„Das Leitbild der Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion. Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen und allgemein am Leben der Gemeinschaft voll teilhaben können. Dafür müssen wir in vielen Bereichen neu denken: in der Arbeitswelt, beim Wohnen, in der Schule, im Verkehr. In den letzten zehn Jahren hat sich einiges verändert. Aber der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist noch lang. Das zeigen die vielen Beschwerden der Betroffenen und Gespräche mit den Verbänden.“  

Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK befinde man sich in Mecklenburg-Vorpommern in einer wichtigen Umbruchphase, so der Bürgerbeauftragte. Der Maßnahmeplan der Landesregierung von 2013 zur Umsetzung der Behindertenrechte sei dringend neu zu fassen. Landesgesetze müssten verstärkt auf den Prüfstand und stärker reformiert werden, z. B. für barrierefreies Wohnen, mehr gemeinsamen Unterricht und kostenlose Kindertagesförderung auch für Kinder mit Behinderungen. „Bei der Änderung des KiföG und des Schulgesetzes dürfen wir die Belange von Kindern mit Behinderung nicht aus den Augen verlieren. Mehr gemeinsamer Unterricht ist möglich, wenn man Förderschulen dafür öffnet.“, so Crone.

Zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, müsse nach dem Gesetz noch 2019 ein neuer Landesrahmenvertrag zwischen den Wohlfahrtsverbänden und den Trägern der Eingliederungshilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) abgeschlossen werden. In ihm sind die Grundlagen für Leistungen und Entgelte der Einrichtungen zu klären.

Dazu Crone weiter: „Die Verhandlungen sind offenbar in einer kritischen Phase und kommen nicht recht voran. Insbesondere die Träger der Einrichtungen im Land fühlen sich mit ihren Bedarfen nicht hinreichend berücksichtigt. Es ist wichtig, dass wir zu einer sachgerechten vertraglichen Lösung kommen. Dabei sollten alle Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, wenn nötig auch im Rahmen einer Schlichtung oder Moderation. Es geht um die Menschen mit Behinderung und die vielen Fachkräfte in den Einrichtungen, denen ein Rahmenvertrag so schnell wie möglich eine Perspektive und Planungssicherheit geben muss. Generell kann die Linie nur sein: Wir dürfen Menschen mit Behinderung nicht schlechter stellen“.