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22. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016

04.04.2017

Bürgerbeauftragter stellt Jahresbericht 2016 vor: „Zustimmung muss immer wieder erarbeitet werden“

Den Bericht über seine Tätigkeit im Jahr 2016 hat der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Matthias Crone dem Landtag vorgelegt. Der 22. Jahresbericht enthält die wesentlichen Daten der Arbeit in 2016 und gibt einen Eindruck, wie die Bürgeranliegen behandelt und Lösungen gesucht wurden. In 1.638 Fällen wurde der Bürgerbeauftragte von Bürgerinnen und Bürgern um Auskunft, Beratung und Unterstützung gebeten, etwas mehr als in den Vorjahren. Die Anliegen wurden etwa zu gleichen Teilen mündlich, telefonisch und schriftlich vorgetragen.

Der Bürgerbeauftragte kritisiert in seinem Bericht, dass es teilweise noch abwehrende und hoheitliche statt bürgernahe und durchschaubare Verwaltungskulturen gebe. Dies schade aber der Zustimmung zum Staat und seine Grundordnung insgesamt. „Zustimmung muss immer wieder erarbeitet werden. Nicht nur Politik und Gesetzgeber, auch Verwaltung und Gerichte sind in dieser Pflicht. Jedem, der eine Aufgabe im Dienst des Staates hat, muss das bewusst sein“, so Crone.

Kritik gab es 2016 beim Bürgerbeauftragten auch wieder an überlangen Verfahrensdauern, etwa bei Gerichten oder in sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren. Crone dazu: „Verfahren müssen zeitlich überschaubar bleiben. Wenn das mit einfachen Mitteln nicht zu erreichen ist, müssen grundlegende Maßnahmen in Betracht kommen.“

Der Bürgerbeauftragte wies in Schwerin darauf hin, dass der Bericht viele besondere Probleme des ländlichen Raums enthalte. „Kommunen haben wenig Geld für Straßen, ÖPNV-Linien werden ausgedünnt, Wahllokale fallen weg, der Weg zum Arzt oder zur Schule wird meist länger – dafür gibt es aber Windenergieanlagen, langsame Internetverbindungen und geringeren Lärmschutz“, fasste Crone die Kritik zusammen. Grundlegende Maßnahmen zur Sicherung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum müssten daher bedacht und umgesetzt werden, nicht nur in Vorpommern.

Der Jahresbericht weist aus, dass knapp die Hälfte der Eingaben und Anfragen soziale, insbesondere sozialrechtliche Angelegenheiten betrafen. Das entspricht der starken gesetzlichen Aufgabenstellung zur sozialen Beratung und Unterstützung.

Der Bericht, der jährlich dem Landtag vorzulegen ist, ist als Landtagsdrucksache (DS 7/458) veröffentlicht und wird in allen Landtagsausschüssen beraten. Er kann ebenfalls auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten eingesehen werden.