24.11.2016
Der Bürgerbeauftragte Matthias Crone hat die auf Bundesebene beschlossene Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für Opfer der Behinderten- und Psychiatrieunterbringung begrüßt. Crone: „Die Fonds für Opfer der Heimerziehung gibt es schon seit 2012. Seit vielen Jahren fordern Betroffene Hilfe und Entschädigung auch für Opfer von Leid und Unrecht in stationären Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien. Die Diskussionen seit 2008 haben endlich zu einem Ergebnis geführt, das die Ungleichheit beendet.“
In den Berichten der letzten Jahre an den Landtag hatte der Bürgerbeauftragte die fehlende Hilfe für Opfer der Behinderteneinrichtungen kritisiert und im vergangenen Jahr gefordert, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Bund-Länder-Ebene auf eine schnelle Erarbeitung konkreter Lösungsvorschläge hinwirken solle.
Seit dem Jahr 2012 gibt es die Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Dabei blieben die Opfer aus Behinderten- und Psychiatrieunterbringung bisher unberücksichtigt. Im Jahr 2017 soll die Stiftung nun ihre Arbeit aufnehmen.
Bund, Länder und Kirchen werden die neue Stiftung mit einem Vermögen in Höhe von insgesamt 288 Millionen Euro ausstatten. Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ richtet sich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und bei denen heute noch eine Folgewirkung aufgrund des dort erlittenen Leids und Unrechts während der Unterbringung vorliegt.
Die Geschäftsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wird im Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt. Als Ansprechpartner für Fragen der Betroffenen werden ab 2017 in jedem Bundesland regionale Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet. Crone dazu: „Ich hoffe, dass diese Stellen dann in überschaubarer Zeit arbeitsfähig werden und für Menschen, die an Folgewirkungen leiden, nach und nach Beratung und Hilfe im Laufe des nächsten Jahres geben können.“