25.07.2016
Auch in den ersten sechs Monaten des Jahres wurde der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern wieder von vielen Bürgern um Unterstützung gebeten. Insgesamt gingen bis zum 30. Juni 863 (Vorjahr 819) Petitionen ein, so berichtete der Bürgerbeauftragte Matthias Crone heute in seiner Halbjahresbilanz. „Hinter dieser nüchternen Zahl stehen Menschen unseres Landes, die Rat suchen, Probleme mit der öffentlichen Verwaltung haben oder sich in ihren Rechten beeinträchtigt fühlen.“ Entsprechend der starken sozialen Aufgabenstellung betraf wieder über die Hälfte der Fälle soziale Fragen.
Der Bürgerbeauftragte hatte dabei nicht nur mit Einzelfällen zu tun. Gemeinsam beteiligten sich die Bürgerbeauftragten der Länder mit Vorschlägen zur verbesserten Grundsicherung für Arbeitslose. Dabei ging es auch um die „Zwangsverrentung“ ab 63 Jahren für Bezieher von Arbeitslosengeld II. „Die Regeln werden künftig gemildert“, so Crone. „Ob sie Altersarmut wirksam vermeiden können, ist aber die Frage.“
In 181 Fällen suchten Bezieher von ALG II 2016 Rat und Hilfe beim Bürgerbeauftragten. Nicht selten mussten Bescheide korrigiert werden. „Gerade in Mengenverfahren und bei komplexer Rechtslage entstehen Fehler. Doch auch bei großen Fallzahlen muss der Einzelfall noch angemessen berücksichtigt werden,“ forderte der Bürgerbeauftragte. „Viel lässt sich schon durch eine den Menschen zugewandte Grundhaltung ausgleichen. Und für die ist jeder Mitarbeiter selbst verantwortlich.“
Matthias Crone wies weiter auf unnötig lange Verfahrensdauern hin, etwa bei der Feststellung von Hilfebedarf im Sozialrecht. „Zähe“ Vorgänge gebe es auch in anderen Rechtsbereichen, wie eine nun positiv abgeschlossene Petition zum Immissionsschutzrecht zeige, die seit 2014 behandelt wurde. Die Verzweiflung der Bürger über das Verhalten der Behörden, die schon viele Jahre vorher die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte gefordert hatten, war angesichts der lange anhaltenden Beeinträchtigung mehr als verständlich.
Eine erhitzte Debatte zum Thema Schülerbeförderung gibt es 2016 in einem Landkreis. Hier unterstützt der Bürgerbeauftragte die Eltern darin, zu ihrem gesetzlichen Mindestanspruch für die Beförderung ihrer Kinder zu kommen. Das Schulgesetz erlaubt für Kinder, die eine örtlich nicht zuständige Schule gewählt haben, die kostenlose Teilnahme an der öffentlichen Schülerbeförderung bis zur zuständigen Schule. Darüber wird in dem Landkreis gestritten. Die Kreistagssitzung findet am 26. Juli 2016 statt.