29.04.2016
In der aktuellen Debatte zu Anschlussbeiträgen für die Wasser- und Abwasserversorgung und angesichts einer Vielzahl von Anfragen hat der Bürgerbeauftragte Matthias Crone davor gewarnt, bei den Bürgern falsche Erwartungen über die Auswirkungen laufender Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zum Kommunalabgabenrecht in MV zu wecken. Immer wieder erreichen den Bürgerbeauftragten Anfragen, ob bisher gezahlte Beitrage zurückgefordert werden können.
Crone: „Die Verfahren betreffen Bescheide, die noch offen sind. Beitragsbescheide, die längst bestandskräftig und bezahlt sind, werden auch durch Karlsruhe nicht wieder aufgemacht. Das muss man in der Diskussion ehrlich sagen. Es hilft den Menschen nicht, ihnen falsche Hoffnungen zu machen, die dann enttäuscht werden.“
Der Bürgerbeauftragte verweist darauf, dass bestandskräftige Bescheide nicht erneut auf den Prüfstand gestellt werden. Nach § 79 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes bleiben nicht mehr anfechtbare Verwaltungsentscheidungen auch dann von einer Entscheidung des Verfassungsgerichts unberührt, wenn sie auf einem nichtigen Gesetz beruhen. Sie dürfen lediglich nicht weiter vollstreckt werden (z.B. bei Ratenzahlungen oder Stundungen).
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung vom 12. November 2015 die Unvereinbarkeit einer Regelung aus dem Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg mit dem Grundgesetz festgestellt. Die – anders gefassten – Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern waren nicht Gegenstand dieser Entscheidung. Hierzu gibt es aktuell ein Prüfverfahren vor dem Verfassungsgericht und mehrere Verfassungsbeschwerden. „Diese Verfahren sind aber völlig offen“ , unterstrich Crone.
Der Landesgesetzgeber ist aber durch andere Gerichtsentscheidungen aufgefordert, eine zeitliche Höchstgrenze für die Erhebung von Anschlussbeiträgen im Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern festzulegen. Über diese Änderung des Gesetzes berät zurzeit der Landtag. Mit einem Beschluss ist in den nächsten Monaten zu rechnen. „Ich hoffe, dass dann Klarheit herrscht und die Bürger wissen, ob sie noch Beiträge entrichten müssen. Eins ist aber klar: Kanalisation und Wasserversorgung müssen solidarisch von den Nutzern getragen werden“ , so der Bürgerbeauftragte.