08.02.2016
Anhaltend viele Eingaben verzeichnete der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015. Insgesamt 1619 Bitten, Beschwerden und Anliegen wurden eingereicht (2014: 1637). „Damit hat es wieder eine starke Nachfrage gegeben. Wie in allen Jahren zuvor betrafen über die Hälfte der Fälle soziale Fragen, bei denen wir helfen und unterstützen konnten“, so der Bürgerbeauftragte Matthias Crone.
Dazu gehörten Probleme bei der Anrechnung von Hausgrundstücksvermögen für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Das Jobcenter hatte vor allem in einer Region bei einer Reihe von arbeitslosen Hauseigentümern Leistungen gekürzt oder gestrichen, weil das Grundstück als „nicht angemessen“ eingeschätzt wurde. Der Bürgerbeauftragte dazu: „Überprüfungen des Vermögens müssen sein. Die Einzelfälle sollen aber mit Bedacht und mit sorgsamen Einschätzungen behandelt werden. Hier wollen wir helfen. Immerhin geht es um Haus und Heimat. Es ist gut, wenn sich bei den Jobcentern besonders geschulte Sachbearbeiter um die Fälle kümmern.“
Wieder spielten auch Anliegen von Menschen mit Behinderungen eine große Rolle (148 Eingaben, 2014: 155), hier oft Fragen der Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit. Der Bürgerbeauftragte sieht gerade beim Bauen noch viele Defizite. Crone: „Am Bau muss Barrierefreiheit wichtiger werden. Das fängt schon bei der Planung an. Wer gut plant, kann mit wenig Aufwand nachhaltige Lösungen schaffen. Davon profitieren später viele.“ Der Bürgerbeauftragte kritisierte, dass barrierefreies Bauen und Planen kein Pflichtfach für Architekten und Ingenieure in MV sei und bisher kein Lehrstuhl hierfür geschaffen werde. „Land und Hochschule sollten erkennen, dass dies ein echter Fortschritt und ein Profil mit Zukunft wäre.“
Sorgen macht dem Bürgerbeauftragten der Zugang für Menschen mit Behinderungen zum Öffentlichen Personennahverkehr: „Auf der einen Seite werden Niederflurbusse angeschafft und Haltestellen umgebaut. Andererseits werden in einem Landkreis Nutzer von Elektrorollstühlen und E-Scootern neuerdings nicht mehr befördert – aus Haftungsgründen. Das muss geändert werden.“ Crone verwies auf obergerichtliche Rechtsprechung und das Recht auf Teilhabe und Mobilität.
Auch die Beförderung von Schülern war 2015 wieder ein gewichtiges Thema. Da ging es etwa um die Zumutbarkeit von Beförderungszeiten und die Gefährlichkeit von Schulwegen. Besonders viel Ärger entstand in den Landkreisen, in denen die freiwillige Beteiligung an den Fahrtkosten zur Wahlschule gestrichen wurde. „Das können Eltern und Schüler nicht verstehen. Hier müssen Gesetzgeber und Landkreise spätestens in der nächsten Legislaturperiode bessere Lösungen finden“, forderte der Bürgerbeauftragte.