16.10.2025
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung und der an mich herangetragenen Informationen hatte ich den Minister für Inneres und Bau Mitte September darüber unterrichtet, dass ich mich mit dem Ausschreibungsvorgang und der Beförderung beim Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz befassen werde.
Diese Untersuchung ist nunmehr abgeschlossen. Heute hatte ich die Gelegenheit, im Innenausschuss des Landtages die Ergebnisse vorzustellen. Hervorzuheben ist aus meiner Sicht:
- Die Beurteilung des Beamten, die Grundlage seiner Beförderung wurde, war nicht rechtmäßig erstellt worden. Denn schon die Erstbeurteilung war mehrfach fehlerbehaftet, worauf der Erstbeurteiler zurecht hingewiesen hatte.
- Herr Staatssekretär Schmülling hat unzuständigerweise die Zweitbeurteilung vorgenommen. Ein „atypischer Fall“, in dem ein Staatssekretär für die Zweitbeurteilung eines Behördenleiters ausnahmsweise zuständig sein könnte, lag nicht vor.
- Damit beruhte die Beförderung auf einer nicht rechtmäßig erstellten Beurteilung. Die Beförderung erfolgte zudem ohne Stellenausschreibung, was nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, die hier nicht vorlagen.
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist im Zusammenhang mit der Beförderung nicht frühzeitig beteiligt worden. Dies verstößt gegen das Gleichstellungsgesetz M-V.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sowohl die ursprünglich vorgesehene Doppelbesetzung einer Abteilungsleitungsstelle, als auch die Beurteilung des Beamten mit „sehr gut“ in Abweichung von der Erstbeurteilung sowie seine Beförderung (auch ohne Ausschreibung) rechtlich möglich waren. Allerdings traten auf dem Weg, diese Ziele zu erreichen, mehrfach Fehler auf, die Herr Staatssekretär Schmülling hätte erkennen und vermeiden müssen.
Vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen gehe ich davon aus, dass im Innenministerium Entscheidungsprozesse zukünftig so gestaltet werden, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederholen wird. Vertrauen ist ein sehr wichtiger Bestandteil jedweder Zusammenarbeit und insbesondere in personellen Angelegenheiten die Basis für ein erfolgreiches Miteinander. Es liegt in der Natur der Sache, dass Entscheidungen zur Besetzung von Dienstposten oder Beförderungen nicht immer den Zuspruch aller finden. Um so wichtiger ist ein ordentliches und transparentes Verfahren, was vorliegend nicht der Fall war.