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Beauftragte von Bund und Ländern: Bundesteilhabegesetz kommt - Teilhabe jetzt absichern und ausbauen

27.12.2016

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben die Zustimmung des Bundesrates zum Bundesteilhabegesetz zum Anlass einer gemeinsamen Erklärung genommen. Darin heißt es, dass wesentliche Kritikpunkte der Betroffenen an dem Gesetzesentwurf angegangen und dabei auch Vorschläge der Länder aufgegriffen wurden. Hier heben die Beauftragten u.a. positiv hervor:

  • Die befristete Beibehaltung der bisherigen Regelung zum Personenkreis der Leistungsberechtigten mindestens bis zum 1. Januar 2023.
  • Den Gleichrang von Eingliederungshilfe und Pflege.
  • Stärkung des Wunschrechtes nach einem Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen.
  • Weitere Verbesserungen der Einkommens- und Vermögensanrechnung.

Die Beauftragten kritisieren, dass eine gemeinschaftliche Leistungserbringung („Poolen“) für einige Bereiche weiterhin gegen den Wunsch der Betroffenen möglich ist. “Selbstbestimmung darf nicht bei der Freizeitgestaltung oder beim Ehrenamt enden“, heißt es in der Erklärung. Auch seien Schritte zur Abschaffung einer Einkommens- und Vermögensanrechnung nicht festgelegt worden.

Der Bürgerbeauftragte Matthias Crone fasste zusammen: „Das Teilhabegesetz bringt uns zwar bei der Inklusion einige Schritte weiter. Aber viele hatten einen größeren Sprung bei der Umsetzung der Teilhaberechte erwartet. Jetzt kommt es sehr darauf an, dass die Verwaltungen das neue Recht im Licht der Behindertenrechte anwenden und nicht nach Kassenlage.“

Die gemeinsame Erklärung ist im Wortlaut beigefügt. In Mecklenburg-Vorpommern nimmt der Bürgerbeauftragte Matthias Crone die Belange von Menschen mit Behinderungen wahr.