01.12.2016
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Matthias Crone hat anlässlich einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Agentur für Arbeit in Stralsund zu mehr Suchtprävention und mehr begleitenden Hilfen für Suchtkranke in den Betrieben aufgerufen: „Suchtkranke Menschen zählen zu den Menschen mit einer seelischen Behinderung. Sie haben Anspruch auf Hilfe und betriebliche Eingliederung. Besonders wichtig sind Vorsorgemaßnahmen und klare Regeln im Betrieb, die Suchtrisiken vermindern. Bei Alkohol- und Suchtkranken gilt generell: Helfen geht vor kündigen.“
Die Veranstaltung mit dem Thema "Wenn Alkohol zum Problem wird - Alkoholbedingte Auffälligkeiten im Arbeitsverhältnis" richtete sich in erster Linie an Unternehmen, um für Offenheit zu werben, auch Menschen mit Beeinträchtigungen in Unternehmen zu halten und zu integrieren. Bereits zum vierten Mal waren Unternehmer der Region zu einer Fachveranstaltung anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung, der am 3. Dezember begangen wird, in das Berufsförderungswerk nach Stralsund eingeladen.
Der Präsident des Landesarbeitsgerichtes Alfried Kampen unterstrich in seinem Vortrag den auch von der Rechtsprechung vorgesehenen Vorrang der Prävention, Rehabilitation und Eingliederungshilfe bei festgestellter Alkoholerkrankung. Der Psychotherapeut Jens Nieswandt warb für gute Arbeitsbedingungen, um Druck und Belastungen und damit auch Suchtfaktoren für die Mitarbeiter zu minimieren. Unternehmensführungen seien gefordert, Betroffen die Angst zu nehmen, eine vertrauensvolle Beziehung zu schaffe, um sich der Krankheit zu stellen und diese zu behandeln. Vertreter der Arbeitsverwaltung wiesen auf die gesetzlichen Eingliederungshilfen für Menschen mit seelischen Behinderungen hin.
„Die Arbeitgeber müssen ihre Verantwortung für Alkoholabhängige frühzeitig erkennen und wahrnehmen, schon im eigenen Interesse. So können sie Fachkräfte besser halten.“, so Crone. „Aber es ist auch ein Recht von Menschen mit solchen Behinderungen, dass Hilfe ernsthaft unternommen wird. Integrationsämter und Arbeitsverwaltung helfen dabei.“
Der Bürgerbeauftragte hat in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz auch die Aufgabe, die Belange Menschen mit Behinderungen wahrzunehmen.