01.04.2016
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone, hat seinen Bericht für 2015 dem Landtag vorgelegt. Der 21. Jahresbericht gibt einen Überblick, wie das Petitionsrecht im Jahr 2015 beim Bürgerbeauftragten in Anspruch genommen wurde.
„Die Nachfrage nach einem niedrigschwelligen Angebot, nach einer unabhängigen und sachkundigen Unterstützung, nach Hilfe zur sozialen und politischen Teilhabe hat nicht nachgelassen“, so das Fazit von Matthias Crone in seinem Vorwort. 2015 waren es 1.619 Fälle, in denen der Bürgerbeauftragte für die Menschen dieses Landes tätig wurde – nicht mitgezählt die vielen Anfragen, die kurz und mündlich beantwortet werden konnten. Anhand vieler Kurzschilderungen von Einzelfällen wird im Bericht einerseits über die Probleme der Bürger berichtet, andererseits die Arbeitsweise des Bürgerbeauftragten dargestellt.
Wieder standen soziale Angelegenheiten und sozialrechtliche Fragestellungen in der Mehrzahl der Fälle im Vordergrund. Also die Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger besonders unmittelbar betreffen und beschäftigen – etwa wegen einer Behinderung oder wegen Arbeitslosigkeit. Crone: „Hier ist es besonders nötig, dass Verwaltungshandeln verständlich, zügig und bürgernah ist. Aber auch der rechtliche Rahmen muss schlüssig und nachvollziehbar sein.“ Gerade daran fehle es bei den komplexen Gesetzen und Vorschriften zu sozialen Rechten oft.
Der Bürgerbeauftragte stellt in seinem Bericht an den Landtag verstärkten Ärger, Unmut und Verdruss fest. Kritik und Sprache seien härter geworden, das Verständnis für manche Regeln und Zusammenhänge gesunken. Fragen müssen aber zugelassen, Ärger und Sorgen benannt werden dürfen, so Crone. Wichtig sei der achtsame Umgang mit den Anliegen der Bürger.
Der Bericht wird demnächst als Landtagsdrucksache und auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten auch online veröffentlicht.