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Beschluss im Bundestag zum Bundesteilhabegesetz / Bürgerbeauftragter: „Verbesserungen, aber hinter den Erwartungen“

02.12.2016

Das neue Bundesteilhabegesetz hat den Bundestag passiert und wird nun noch im Bundesrat beraten. Die Beauftragten der Menschen mit Behinderungen des Bundes und der Länder haben das Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit den Verbänden der Menschen mit Behinderungen das Verfahren intensiv begleitet.

Der Bürgerbeauftragte des Landes Matthias Crone zum jetzigen Stand des Verfahrens: „Die jetzige Gesetzesfassung erhält wichtige Verbesserungen zum ursprünglichen Entwurf. Die umstrittene Regelung für Zugangskriterien zum leistungsberechtigten Personenkreis kommt erst einmal nicht. Bei Einkommensanrechnungen für die Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen gibt es immerhin Fortschritte. Das muss man anerkennen. Auf Dauer müssen Anrechnungen aber ganz entfallen.“ Crone begrüßte auch die vorgesehene Verdoppelung des Arbeitsförderungsgeldes, so dass den Werkstattbeschäftigten mehr von ihrem Arbeitsentgelt bleibt.

Es bleibe aber auch Kritik, so Crone. Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen werde an wesentlicher Stelle eingeschränkt: „Immer noch können sie unter Umständen gezwungen werden, aus der eigenen Wohnung in ein Heim umzuziehen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention muss aber eine unabhängige Lebensführung gewährleistet sein. Der Kostenvergleich zwischen Wohnung und Heim kann nicht alles sein.“ Crone kritisierte, Angemessenheitsregeln und unbestimmte Rechtsbegriffe ließen der Verwaltung zu viel Spielraum für die Entscheidung über das Wohnen und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, z.B. in der Freizeit.

Der Bürgerbeauftragte bilanzierte vor dem morgigen Tag der Menschen mit Behinderung: „Ich sehe das Gesetz als Basis für die weitere Arbeit, für weitere Schritte. Die sind notwendig, denn wir haben noch lange keine volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erreicht. Das Gesetz tut einiges für die Inklusion, aber die Erwartungen waren doch höher.“

In Mecklenburg-Vorpommern nimmt der Bürgerbeauftragte Matthias Crone die Belange von Menschen mit Behinderungen wahr.