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Fachtagung zur Integration von Menschen mit Behinderung

Im Vorfeld des „Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung“ am 3. Dezember veranstalteten die Arbeitsagentur Stralsund und der Bürgerbeauftragte des Landes MV zum vierten Mal eine Konferenz im Berufsförderungswerk Stralsund.

Schwerpunktthema 2016: Alkoholismus - Alkoholkranken helfen statt kündigen!

Menschen mit Behinderung haben es im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung oftmals schwerer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. „Dabei sind Menschen mit Behinderung nicht grundsätzlich weniger leistungsfähig. Vielmehr sind sie – richtig eingesetzt – sehr motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Chance nutzen“, weiß Dr. Jürgen Radloff, der Chef der Arbeitsagentur Stralsund. Doch viel zu oft noch halten sich hartnäckige Vorurteile, die Arbeitgeber davon abhalten, behinderten Menschen eine Chance in ihrem Unternehmen zu geben.

Diese Vorurteile aus dem Weg zu räumen, aufzuklären und Menschen mit Behinderung bessere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu geben, das ist das Anliegen der Arbeitsagentur Stralsund und ihrer Partner.

Die Einstellung von schwerbehinderten Menschen war daher auch Thema einer gemeinsamen Konferenz, die die Arbeitsagentur Stralsund und der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone, Ende November 2016 im Berufsförderungswerk Stralsund durchführten.

Die Veranstaltung mit dem Titel "Wenn Alkohol zum Problem wird - Alkoholbedingte Auffälligkeiten im Arbeitsverhältnis" richtete sich in erster Linie an Arbeitgeber, um für Offenheit zu werben, auch Menschen mit Beeinträchtigungen in Unternehmen zu halten und zu integrieren.

Matthias Crone rief anlässlich der Konferenz zu mehr Suchtprävention und mehr begleitenden Hilfen für Suchtkranke in den Betrieben auf: „Suchtkranke Menschen zählen zu den Menschen mit einer seelischen Behinderung. Sie haben Anspruch auf Hilfe und betriebliche Eingliederung. Besonders wichtig sind Vorsorgemaßnahmen und klare Regeln im Betrieb, die Suchtrisiken vermindern. Bei Alkohol- und Suchtkranken gilt generell: Helfen geht vor kündigen.“

Dr. Radloff bekräftigte: „Arbeitgeber müssen ihre Verantwortung für ihre Beschäftigten frühzeitig erkennen. Schon aus eigenem Interesse. Denn gerade in einer Zeit, in der Fachkräfte in den Unternehmen zunehmend rarer werden, müssen gut ausgebildete Arbeitskräfte im Unternehmen gehalten werden.“

Konkrete Tipps und Hinweise erhielten die Teilnehmer der Konferenz von den beiden Referenten:
Alfried Kampen, der Präsident des Landesarbeitsgerichtes, unterstrich in seinem Vortrag den von der Rechtsprechung vorgesehenen Vorrang der Prävention, Rehabilitation und der Eingliederungshilfe bei einer festgestellten Alkoholerkrankung. Der Psychotherapeut Jens Nieswandt warb für gute Arbeitsbedingungen, um Druck und Belastungen und damit auch Suchtfaktoren für die Mitarbeiter zu minimieren. Die Unternehmensführung sei gefordert, Betroffen die Angst zu nehmen, eine vertrauensvolle Beziehung zu schaffe, um sich der Krankheit zu stellen und diese zu behandeln
Die anschließende Podiumsdiskussion mit Referenten und Fachleuten zu diesem Thema moderierte der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Herr Matthias Crone.