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Schwerin

19.05.2020 / Schwerin

Der Sprechtag findet im Büro des Bürgerbeauftragten in Schwerin in der Schloßstraße 8, statt.

Unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutzbestimmungen wird der Bürgerbeauftragte vor Ort zu Fragen und Bitten der Bürger beraten sowie Anregungen und Beschwerden aufnehmen.

Um Wartezeiten und unnötige Kontakte zu vermeiden, bittet er um telefonische Anmeldung über sein Büro in Schwerin, Telefon 0385 5252709. Die Bürger werden gebeten, Schutzmasken mitzubringen.

Hinweis:
Fristen im Verwaltungsverfahren werden durch einen Termin beim Bürgerbeauftragten nicht unterbrochen. Die Fristen für das Einlegen eines Widerspruchs oder für die Erhebung einer Klage müssen also trotzdem eingehalten werden. Die Dauer der Frist, die Art des Rechtsbehelfs und wo er einzulegen ist, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, die am Ende von Verwaltungsbescheiden steht.

Nicht tätig werden kann der Bürgerbeauftragte, wenn zivilrechtliche Streitigkeiten zu regeln sind.
Dies sind alle Angelegenheiten zwischen Bürgern untereinander, zwischen Bürgern und privaten Einrichtungen oder Firmen und auch im Verhältnis von Mieter und Vermieter.
Auch kann der Bürgerbeauftragte den Bürger nicht vor Gericht vertreten.