17.09.2025
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Christian Frenzel, hat als Beauftragter für die Landespolizei die Aufgabe, tätig zu werden, wenn Mängel oder Fehlentwicklungen in der Landespolizei behauptet werden. Dies kann aufgrund einer Petition oder aufgrund einer eigenen Entscheidung erfolgen. So heißt es in § 10 Absatz 2 PetBüG M-V: „Der Bürgerbeauftragte wird aufgrund eigener Entscheidung tätig, wenn ihm Umstände bekannt werden, die seinen Aufgabenbereich berühren.“
„Aufgrund der aktuellen Berichterstattung und der an mich herangetragenen Informationen habe ich den Minister für Inneres und Bau darüber unterrichtet, dass ich mich mit dem Ausschreibungsvorgang und der Beförderung beim Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz befassen werde“, so Christian Frenzel. „Neben der Aufklärung des konkreten Einzelfalls geht es mir dabei auch um den öffentlich geäußerten Vertrauensverlust in sachgerechte Abläufe im Ministerium.“
Der Innenminister ist der Bitte des Bürgerbeauftragten nachgekommen, ihm unverzüglich Einsicht in alle relevanten Vorgänge zu gewähren und für erforderliche Rückfragen eine kompetente Ansprechperson zu benennen. Der Bürgerbeauftragte geht davon aus, dass sein Tätigwerden auch Gegenstand der geplanten Beratung im Innenausschuss des Landtages am 18.09.2025 sein könnte.