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Personalausweis und Reisepass können auch auswärts beantragt werden

29.06.2022

In den vergangenen Wochen haben sich immer wieder Bürger an den Bürgerbeauftragten Matthias Crone gewandt, die Schwierigkeiten hatten, kurzfristig einen Reisepass oder einen Personalausweis bei ihrer örtlichen Behörde ausgestellt zu bekommen. Seit der Bekämpfung der Pandemie haben viele Bürgerämter die allgemeinen Sprechzeiten reduziert und vergeben Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder online und in größeren Zeitabständen. In diesem Zusammenhang weist der Bürgerbeauftragte auf eine besondere Regelung im Personalausweisgesetz und im Passgesetz hin:

„Ein Personalausweis oder Reisepass ist zwar grundsätzlich im Bürgeramt des Wohnortes zu beantragen. Darüber hinaus ist es aber möglich, die Dokumente auch in jedem anderen Bürgeramt zu erhalten. Sollte es also in der Heimatgemeinde terminliche Engpässe oder lange Wartezeiten geben, kann man es in einer anderen Kommune versuchen. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb des Wohnsitzortes ist allerdings, dass Bürger einen wichtigen Grund für die auswärtige Beantragung haben“. 

Ein solcher Grund könne zum Beispiel vorliegen, wenn aufgrund von Arbeitszeiten die örtlich zuständige Behörde nicht erreicht werden kann, wohl aber eine andere. „Ein wichtiger Grund dürfte auch vorliegen, wenn sich wegen Terminproblemen in der Heimatgemeinde die Ausweiserstellung so in die Länge ziehen würde, dass ein geplanter Urlaub nicht rechtzeitig angetreten werden kann“, ergänzte Matthias Crone. Er empfahl, das Anliegen vorab mit der auswärtigen Behörde abzuklären. „Ich gehe davon aus, dass die Prüfung eines wichtigen Grundes lebenspraktisch und wohlwollend erfolgt.“

Eine Beantragung von Pass und Personalausweis in einem Bürgeramt außerhalb des Heimatortes führt zu einer höheren Gebühr.