Skipnavigation Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Springe direkt zu:

Matthias Crone: Pandemie darf nicht zu Rückschritten führen

03.12.2021

Zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung sagte Matthias Crone heute in Schwerin:

„Die Corona-Pandemie hat ein Schlaglicht auf viele Probleme in unserer Gesellschaft geworfen, das betrifft leider auch Menschen mit einer Behinderung. Dabei kommt der gesundheitlichen Vorsorge eine ganz zentrale Bedeutung zu. Menschen mit Behinderung haben auch in Mecklenburg-Vorpommern das Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Maßnahmen und Diensten in diesem Bereich. Alle Angebote von der Prävention bis zur Rehabilitation im Gesundheitsbereich sind umfassend barrierefrei vorzuhalten. Davon sind wir in vielen Bereichen noch weit entfernt“.

Matthias Crone sprach einen weiteren Aspekt an: „Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist auch im Zuge der Corona-Pandemie etwas ins Stocken geraten. Den Landesrahmenvertrag (LRV), in dem Teilhaberechte geregelt werden sollen, haben die Vertragsparteien noch nicht unterschrieben. Das BTHG will Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Der LRV muss die Voraussetzung dazu in den Regelungen des Leistungsgeschehens zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern schaffen. Weitere Verzögerungen gefährden die ursprüngliche Zielsetzung des BTHG massiv“.

Aktuell gebe es im Land viel zu wenige individuelle Vereinbarungen für Menschen mit Behinderung und persönliche Budgets. Die Unterzeichnung des LRV scheitere bislang daran, dass es zwischen dem Land und den Kommunen noch keine Einigkeit bezüglich der Finanzierung des Mehrbedarfs an Stellen gibt. Hier müsse sich das Land für eine leistungsstarke Personalausstattung in den Kommunen einsetzen.

Abschließend mahnte Matthias Crone: „Die Pandemie darf nicht zu Rückschritten im Leben von Menschen mit Behinderung und der Umsetzung von Behindertenrechten führen“.