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Hinweis zur Impfregelung durch Hausarztpraxen

12.05.2021

Wiederkehrende Anfragen veranlassen uns zu folgenden Hinweis:

 Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus müssen nicht zwingend vom eigenen Hausarzt erbracht werden. Impftermine dürfen auch bei anderen kassenärztlich tätigen Hausarztpraxen vereinbart werden.