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Bürgerbeauftragter: OVG-Entscheidung umfassend umsetzen - Einschränkungen für geimpfte Einreisende zurücknehmen

01.05.2021

 OVG-Entscheidung umfassend umsetzen - Einschränkungen für geimpfte Einreisende zurücknehmen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat in einer Entscheidung vom Freitag klargestellt, dass ein geimpfter Zweitwohnungsbesitzer wieder nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich hier aufhalten darf. Dazu erklärte der Bürgerbeauftragte des Landes Matthias Crone:

Das Gericht hat eine schnellstmögliche Neuregelung der Corona-Landesverordnung gefordert. Diese Neuregelung sollte nicht nur auf die geimpften Zweitwohnungsinhaber zielen. Auch andere Gruppen leiden unter dem Ausschluss: Gartenpächter, Dauercamper, Bootsbesitzer, enge Freunde oder entfernte Verwandte, die einen Besuch machen möchten. Die Landesregierung sollte mit der Neuregelung die Einreise zumindest für alle geimpften Personen erlauben und sie in ihre normalen Rechte wieder einsetzen. Einschränkungen von Grundrechten müssen zurückgenommen werden, sobald es keine Rechtfertigung mehr für sie gibt.“

Der Bürgerbeauftragte verwies darauf, dass von vollständig Geimpften laut RKI praktisch keine Ansteckungen ausgehen: „Das gilt nicht nur bei Zweitwohnungsinhabern. Die anstehende Neuregelung ist eine gute Gelegenheit, das pauschale Einreiseverbot insgesamt noch einmal genau zu überprüfen. Es ist ohnehin grundrechtlich bedenklich und bundesweit kaum verständlich. Was man rechtlich nicht begründen und inhaltlich nicht mehr erklären kann, muss geändert werden. Es hat ja für den Infektionsschutz noch nie Sinn gemacht, das Rentnerehepaar aus dem kleinen Haus am See in das große Mietshaus nach Berlin auszuweisen.“

Der Bürgerbeauftragte hatte aufgrund einer Rekordzahl von Eingaben und Beschwerden wiederholt vor einem pauschalen landesweiten Einreiseverbot aus anderen Teilen Deutschlands gewarnt und auf wachsende Irritationen hingewiesen. Den Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns werden Besuche außerhalb des Landes hingegen erlaubt.