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Forderung der Beauftragten für Menschen mit Behinderung

25.06.2020

„Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes widerspricht dem Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung“

Beauftragte der Länder für Menschen mit Behinderungen fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, den Entwurf abzulehnen

Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten der Länder für Menschen mit Behinderungen an die Abgeordneten des Bundestages. Dabei geht es um den geänderten Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes aus dem Bundesgesundheitsministerium, das die Versorgung von Versicherten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege regeln soll.

Die Beauftragten kritisieren, dass auch dieser Entwurf klar gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt, die in Artikel 19 festlegt, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich ein Wunsch- und Wahlrecht des Wohn- und Aufenthaltsortes haben. Darüber hinaus bestimmt Artikel 4 lit. d, dass „Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen [sind].“

Alle Beauftragten der Länder für Menschen mit Behinderungen fordern daher die Abgeordneten dazu auf, dem Gesetzesentwurf in der derzeitigen Fassung nicht zuzustimmen und Änderungsanträge zu folgenden Punkten zu stellen:

  • Das verfassungsmäßig verbriefte Wunsch- und Wahlrecht des Wohnortes und der Wohnform darf nicht aufgrund des Fachkräftemangels ausgehebelt werden.
  • Es müssen der Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen und auch der Erstattungsanspruch gegenüber den Krankenkassen für selbstbeschafftes Personalgesetzlich verankert werden.

Dazu sagte der Bürgerbeauftragte Matthias Crone: 

Das Bundesgesundheitsministerium ist nun aufgefordert, im Gespräch mit den Behindertenverbänden und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung eine Lösung zu finden, die der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht und bei der die betroffenen Menschen im Mittelpunkt stehen. Kein Abgeordneter sollte einem Gesetz zustimmen, das internationalem Recht widerspricht.“