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Erstes Halbjahr 2020: Stark im Zeichen des Corona-Virus

16.07.2020

Halbjahresgespräch 16.07.2020
M. Crone informiert

Bürgerbeauftragter für Lockerungen bei Einreiseverbot für Tagesgäste

Die Corona-Pandemie prägte stark die Arbeit des Bürgerbeauftragten im ersten Halbjahr 2020. „Hunderte von Anrufen und Bürgerkontakten und auch 280 echte Eingaben betrafen seit März dieses Thema. Aber andere Fragen gab es auch“, erklärte der Bürgerbeauftragte Matthias Crone in seinem Rückblick auf das erste Halbjahr 2020. Insgesamt seien in den ersten sechs Monaten 1.114 Eingaben eingegangen (Vorjahr: 932). „Die Zahl ist ein Spitzenwert. Aber es ist ja auch eine große Krise über uns gekommen. Die Situation verlangte besondere Maßnahmen. Hier galt es viel zu erklären, zu vermitteln, nachzufragen. Und auch Kritiken und Unklarheiten waren und sind gegenüber der Landesregierung zu kommunizieren“, sagte Crone.

Der Bürgerbeauftragte erläuterte, dass ein großer Teil der Eingaben und Anfragen mit Corona-Bezug sich auf die Einreisebeschränkungen nach Mecklenburg-Vorpommern bezogen. Noch immer gebe es Kritik: „Das Grundrecht auf Freizügigkeit in Deutschland darf nur eingeschränkt werden, wenn es erforderlich ist. Man kann aber jetzt nicht mehr behaupten, dass etwa Tagesgäste aus Brandenburg durch Einkauf oder Stadtbummel in M-V eine Seuchengefahr erzeugen. Die bisherigen Lockerungen zeigen ja, dass nicht das Reiseaufkommen entscheidend ist, sondern das Verhalten. Einreiseverbote in diesem Umfang erzeugen nur Verdruss, Ärger mit unseren Nachbarn und fördern eine Mentalität der Abschottung. Hier müssen wir unser Herz weit machen und mehr Tagesgäste zulassen, etwa aus den Nachbarregionen.“

Knapp die Hälfte, nämlich 504, aller Anfragen, Bitten und Beschwerden bezog sich auf soziale Anliegen; darunter waren 83 mit Corona-Bezug. Das Besuchsrecht in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung habe, so Crone, eine wichtige Rolle gespielt. Die zeitweise notwendige Abschirmung in den Einrichtungen habe vielen zu schaffen gemacht. „Die Abwägung zwischen Sicherheit und Besuchsrecht, zwischen körperlicher und seelischer Gesundheit ist nicht leicht. Ich begrüße es, dass Besuch und Betreten von Pflegeeinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen im Grundsatz jetzt wieder erlaubt sind. Es ist gut, dass Hinderungsgründe jetzt dargelegt und amtlich geprüft werden müssen.“

Der Bürgerbeauftragte würdigte den besonderen Einsatz in vielen Teilen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge während der akuten Pandemie-Phase. „Gerade in der Arbeitsverwaltung, bei der Auszahlung von Soforthilfen, in Gesundheit-und Pflegeeinrichtungen mussten zeitweise hohe Anforderungen oder Fallzahlen bewältigt werden. Das muss man hoch anerkennen. Es hat aber auch in Behörden zuweilen übergroße Zurückhaltung bei der Öffnung für die Bürger gegeben. Jetzt müssen direkte Gespräche und Vorsprachen an sich überall wieder möglich sein“, forderte Crone.