Skipnavigation Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Springe direkt zu:

Corona-Regelungen in Pflegeheimen: Mehr Mut zur Begegnung

15.06.2020

Zur am 15. Juni in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft tretenden Pflege und Soziales Corona-VO sagte der Bürgerbeauftragte Matthias Crone heute in Schwerin:

 „Zwar sieht die am 15. Juni in Kraft tretende Landesverordnung für die Pflege- und Behinderteneinrichtungen kleine Verbesserungen bei den Besuchs- und Betretenseinschränkungen vor. Es bleibt jedoch bei der grundsätzlichen Untersagung. Bei mir mehren sich Beschwerden von Bewohnern und Angehörigen, die diese Einschränkungen als starke Belastung empfinden. Die Nähe und der Kontakt zu oftmals nahen Angehörigen wird nun schon über einen langen Zeitraum verweigert oder sehr erschwert. Dies führt zu wachsender Vereinsamung und Isolation von besonders kontaktbedürftigen Menschen mit teilweise erheblichen Folgen für die Gesundheit – Abschirmung ist nicht immer gut.“

Dabei zeigten die Betroffenen durchaus Verständnis für gebotene Vorsichtsmaßnahmen. Vor dem Hintergrund des geringen Infektionsgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern gebe es in fast allen gesellschaftlichen Bereichen erhebliche Lockerungen. Diese sollten nun auch Pflege- und Behinderteneinrichtungen erreichen.

Matthias Crone sieht hierfür durchaus Möglichkeiten: „Die neue Corona Verordnung sieht unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Besuchsmöglichkeiten vor. Dazu ist ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept nötig. Diese Schutzkonzepte müssen nun auch vor Ort erstellt und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden. Ich fordere alle Beteiligten auf, mehr Mut zur Begegnung zu haben. Kluge Auflagen und Bedingungen vor Ort erlauben mehr Menschlichkeit. Für eine generelle Quarantäne gibt die Verordnung keine Rechtsgrundlage her. Recht auf Umgang und Begegnungen sind hingegen Menschenrechte. 

Corona wird nicht von heute auf morgen verschwinden. So lange es keinen Wirkstoff und keine Impfung gibt, werden wir uns gerade in sehr sensiblen Bereichen auf gewisse Einschränkungen einstellen müssen. Diese sollte aber für die Menschen so gestaltet werden, dass sie auch für einen längeren Zeitraum tragbar sind.“