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Ziel des Handelns: Verbesserung für die Bürger

15.05.2018

Der Jahresbericht 2017 über die Arbeit des Bürgerbeauftragten liegt dem Landtag zur Beratung vor. Der 23. Bericht des Bürgerbeauftragten weist eine erneut gestiegene Zahl von insgesamt 1.727 Eingaben und Anfragen aus, in denen der Bürgerbeauftragte um Beratung, Hilfe und Unterstützung gebeten wurde. Die Anliegen wurden in 1.145 Fällen telefonisch oder im direkten Gespräch vorgetragen.

Der Bürgerbeauftragte Matthias Crone unterstreicht in seinem Bericht, dass kein Staat und keine Verwaltung perfekt sein könne: „Wo Menschen handeln, werden auch Fehlentscheidungen getroffen. Gerade deshalb müssen Haltungen, Praktiken und Verwaltungsentscheidungen geprüft, kritisiert und verändert werden können.“ Dies verbessere die Situation der Bürger und die Qualität der Verwaltung. Amt und Arbeit des Bürgerbeauftragten sei ein Beitrag dazu.

Knapp die Hälfte der Eingaben bezog sich auch 2017 wieder auf Themen mit sozialem Schwerpunkt (867). Das waren 59 mehr als 2016. Unter ihnen gab es den größten Zuwachs im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Crone wies in Schwerin daraufhin, dass ein großer Teil der Beschwerden sich auf stark gestiegene Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung bezog, aber auch auf Entscheidungen der Jugendämter über Hilfen zur Erziehung und zur Eingliederung von Kindern mit Behinderungen bezog. Dazu unterstrich der Bürgerbeauftragte „Hilfen dürfen nicht deshalb unterbleiben, verzögert oder eingeschränkt werden, weil die Kassenlage im Hinterkopf ist.“ Eine neue Studie bestätige die Erfahrung aus den Eingaben, dass dies nicht selten ein Problem sei.

Der Bürgerbeauftragte nimmt in Mecklenburg-Vorpommern auch die Belange von Menschen mit Behinderung wahr. Crone hob hervor: „Hier wurden wir in 249 Fällen eingeschaltet. Und immer ging es um volle Teilnahme am Leben. Ein Aspekt ist die Teilnahme am Arbeitsleben. Die Arbeitsagenturen verkünden immer neue Rekordzahlen vom Arbeitsmarkt. Diese positive Entwicklung geht jedoch an vielen Menschen mit Behinderung vorbei.“ Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen auf einen regulären Arbeitsplatz gebe es viele Eingliederungshilfen; die Arbeitgeber müssten sie auch nutzen. Crone weiter: „Wann, wenn nicht jetzt, nutzen wir die Chance, diese in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren?“

Ein weiteres wichtiges Themenfeld machen im Bericht kommunale Angelegenheiten aus. Hier wies der Bürgerbeauftragte auf die wichtige Rolle der Kommunalaufsicht hin: „In den Fällen, in denen Bürger unmittelbar von einem rechtswidrigen Verhalten einer Kommune betroffen sind, sollten die Instrumente der Aufsicht möglichst so eingesetzt werden, dass der rechtswidrige Zustand beendet wird.“