21.02.2019
Matthias Crone: Wahlrecht für Menschen mit Behinderung jetzt einführen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. Januar 2019 die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse nach § 13 Nr. 2 und 3 Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt.
Dazu erklärte der Bürgerbeauftragte Matthias Crone heute in Schwerin:
„Damit ist höchstrichterlich entschieden, was die Behindertenverbände schon lange fordern. Immer noch wird Menschen das Wahlrecht aberkannt, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist oder die im Rahmen des Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Auch diese Menschen haben nach der UN-Konvention das Recht, sich an Wahlen zu beteiligen.
10 Jahre nach Umsetzung der Konvention in Deutschland sollte nun endlich gehandelt werden. Dabei ist nicht nur der Bund betroffen. Auch im Land müssen wir das Wahlrecht schnell einführen. Mit Blick auf die Europa- und Kommunalwahlen im Mai ist Eile geboten. Dafür ist es spät, aber noch nicht zu spät. Ich werde mich an den Gesetzgeber wenden“.