11.09.2018
Der im Landtag zur Abstimmung stehende Entwurf zur Änderung des Artikel 17a der Landesverfassung ist nach Auffassung des Bürgerbeauftragten Matthias Crone ein deutlicher Rückschritt in den Bemühungen für die Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern. Der Bürgerbeauftragte, der nach seinem Auftrag auch die Belange von Menschen mit Behinderungen wahrnimmt, sagte:
„Die bisherige Formulierung gewährt alten Menschen und Menschen mit Behinderung‚ besonderen Schutz‘ durch Land und Kommunen. Dies soll in der neuen Formulierung ersetzt werden durch‚ setzen sich für die Selbstbestimmung …ein‘. Damit würde der bisherige starke Schutzauftrag für Menschen mit Behinderung abgeschwächt. Das kann niemand ernsthaft wollen. Eine Abschwächung steht auch der Absicht der UN-Behindertenrechtskonvention entgegen. Diese verlangt, den vollen Genuss der Menschenrechte durch Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Die jetzt geplante Formulierung des staatlichen Auftrags bleibt weit dahinter zurück. Wir brauchen in den Verfassungsnormen aber Fortschritt und nicht Rückschritt.“
Bereits im November 2017 hatte sich auch der Integrationsförderrat des Landes (IFR) eindeutig gegen die Verfassungsänderung ausgesprochen. Dazu Matthias Crone:
„Die damalige Entscheidung des IFR haben die zuständigen Ministerien mit einer umfassenden Begründung erhalten. Diese Stellungnahme des Fachgremiums ist offenbar völlig ignoriert worden. Bis heute liegt dazu keine Stellungnahme vor. Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Bedenken des IFR keine Auswirkungen auf die geplante Verfassungsänderung gehabt haben. Die wird der zugedachten Rolle des IFR bei uns im Land nicht gerecht.“ Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes (LBGG) muss die Landesregierung dem Integrationsförderrat unverzüglich die Gründe für das Nichtrealisieren von Empfehlungen des Integrationsförderrates mitteilen (§ 18 Abs. 4).