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Teilhabe für Menschen mit Behinderung muss künftig besser vollzogen werden

02.03.2018

Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz
Informationsveranstaltung mit den kommunalen Behindertenbeauftragten zum Bundesteilhabegesetz

Bürgerbeauftragter verlangt intensive Fortbildung der Sozialverwaltung

Eine systematische und intensive Fortbildung der Verwaltungen zum neuen Recht für Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) hat der Bürgerbeauftragte des Landes, Matthias Crone, gefordert: „Das neue Verwaltungsverfahren im SGB IX für Menschen mit Behinderungen stellt die Verwaltungen der verschiedenen Rehabilitationsträger vor große fachliche Herausforderungen. Das gilt vor allem für die Sozialämter der Kreise und kreisfreien Städte.“ 

Eine Fachveranstaltung in Rostock mit dem Sachverständigen Dr. Harry Fuchs (Düsseldorf) und Vertretern der kommunalen Behindertenbeiräte habe verdeutlicht, so Crone, dass es schon bisher im Gesetzesvollzug Probleme gegeben habe, etwa bei der Koordination der zur Leistung verpflichteten Träger oder bei der zügigen Bearbeitung. Das neue Teilhabeplanverfahren sei noch anspruchsvoller: „Da helfen vor allem mehr Sachkompetenz und eine bessere Kenntnis von Ziel und Regelungen des Gesetzes. Wer den Hilfebedarf frühzeitig erkennen und richtig einschätzen soll, der muss umfassend qualifiziert und weitergebildet werden.“

Die Pflichten der Sozialleistungsträger wie zum Beispiel die Beratungspflicht zu Sozialleistungen oder zum Hinwirken auf sachdienliche Anträge beim zuständigen Träger werden nach dem neuen Recht deutlich erweitert. „Das bedeutet, dass auch organisatorische Vorkehrungen zu treffen sind, wie Menschen mit Behinderungen zu ihrem Recht kommen. Dazu gehören Antragsformulare, die verständlich sind und die Rechte deutlich darstellen“, so Crone weiter. „Leistungen sollen nach dem Bedarf für eine wirksame Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährt werden. Und sie sollen künftig ‚wie aus einer Hand‘ bewilligt werden - auch trägerübergreifend.“ Unverständliche und unvollständige Informationen und Formulare würden diesen Ansprüchen aber nicht gerecht, unterstrich der Bürgerbeauftragte. 

Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2018 ist ein einziger Reha-Antrag für Menschen mit Behinderungen ausreichend, um ein umfassendes Prüf- und Entscheidungsverfahren in Gang zu setzen, auch wenn Sozialamt, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfall-, Kranken- und Pflegekasse für unterschiedliche Leistungen zuständig bleiben. Jetzt soll nur noch ein Träger als „leistender Träger“ bei trägerübergreifenden Teilhabeleistungen zuständig sein und Leistungen in einem Teilhabeplanverfahren koordinieren („ Leistungen wie aus einer Hand“).