Skipnavigation Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Springe direkt zu:

Mitnahme von E-Scootern in Fahrzeugen der RSAG ist ein großer Fortschritt

09.05.2018

Der Bürgerbeauftragte begrüßt Neuregelung zur Mitnahme der E-Scooter in Rostock

Matthias Crone:
Mitnahme von E-Scootern in Fahrzeugen der RSAG ist ein großer Fortschritt

Für Menschen mit Gehbehinderung sind Elektromobile (E-Scooter) eine wichtige Unterstützung. Der Weg zur Arbeit oder zum Arzt ist vielen von ihnen nur in der Kombination aus E-Scooter und öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Seit März 2017 hatte die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) in ihrem Bereich die Mitnahme in Bussen und Straßenbahnen unter Berufung auf das Unfallrisiko ausgeschlossen.

In vielen Petitionen haben sich Mitbürger daher über erhebliche Einschränkungen an ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beim Bürgerbeauftragten beklagt. Der Bürgerbeauftragte hatte in wiederholten Verhandlungen darauf gedrungen, zumindest in Straßenbahnen Menschen mit ihren E-Scootern zu befördern. Gerade bei Straßenbahnen in Rostock besteht ein dringender Beförderungsbedarf für Nutzer von E-Scootern. Zuletzt hatte der Bürgerbeauftragte der Hansestadt Rostock förmlich empfohlen, bei Straßenbahnen eine Mitnahme grundsätzlich zu erlauben. Seit dem 1. Mai 2018 ist nun die Mitnahme bestimmter E-Scooter in Rostocker Straßenbahnen erlaubt.

Dazu sagte der Bürgerbeauftragte Matthias Crone: „Ich freue mich, dass unsere jahrlangen Bemühungen nun zu einem guten Ergebnis geführt haben. Die Neuregelungen der Rostocker Straßenbahn AG tragen viel zur Mobilität gehbehinderte Menschen bei. Die Entscheidung aus Rostock war überfällig und ist ein Signal für alle Landkreise, die noch zögern. Die Mitnahme von E-Scootern sollte bald in allen Straßenbahnen und Bussen des Landes möglich sein“.