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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

02.12.2018

Matthias Crone zum Tag der Menschen mit Behinderung: „Mehr Fortschritte nötig“

Im Jahr 1992 haben die Vereinten Nationen (UN) den 3. Dezember zum alljährlichen Tag der Menschen mit Behinderung ausgerufen. An diesem Tag finden weltweit Aktivitäten statt, die darauf abzielen, deren volle Teilhabe und Gleichstellung zu erreichen.

Aus diesem Anlass mahnte der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Matthias Crone mehr Fortschritte bei wichtigen Gesetzesvorhaben für Menschen mit Behinderungen im Land an:

„Die Inklusion ist gesetzlich verbindliches Leitbild in Deutschland. Menschen mit Behinderung müssen am Leben der Gemeinschaft selbstbestimmt und möglichst ohne Barrieren teilnehmen können. Das fängt beim Wohnen an. Mir ist besonders wichtig, dass in Mecklenburg-Vorpommern der gesamte Neubau von Mehrparteienwohnungen barrierefrei und ein deutlicher Anteil uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar wird. Eine entsprechende Anpassung der Landesbauordnung halte ich für zwingend geboten. Nur dann wird es bezahlbaren Wohnraum geben, in denen Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Behinderungen selbstbestimmt leben können. Wer von Anfang an barrierefrei baut, hat übrigens kaum Mehrkosten.“

Der Bürgerbeauftragte ging auch auf die beabsichtigte Neufassung des Art. 17 a der Landesverfassung ein. Der ursprünglich geplante Änderungsvorschlag hätte den bisherigen starken Schutzauftrag für Menschen mit Behinderung abgeschwächt. Crone dazu: „Erste weitergehende Beratungen zu einer Neufassung des Art. 17 a haben bereits stattgefunden. Nun kommt es darauf an, dass wir zu einer Lösung kommen, die Fortschritt statt Rückschritt bedeutet. Dazu müssen die Vertreter der Menschen mit Behinderung eng in die anstehenden Überlegungen einbezogen werden.“

Zur anstehenden Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) führte Crone aus: „Ich bin mir auch mit den kommunalen Behindertenbeauftragten einig, dass die Zugänglichkeit zu allen öffentlichen Gebäuden und zu Einrichtungen mit öffentlichem Auftrag oder zur Grundversorgung zum Beispiel zu Arztpraxen künftig gesetzlich gesichert werden muss. Das LBGG MV ist das zentrale Gesetz für Menschen mit Behinderung in diesem Land. Entsprechend groß sind die Erwartungen an die geplanten Gesetzänderungen im kommenden Jahr. Hier muss das Land mutiger sein als der Bund, der nur einen engen Anwendungsbereich für barrierefreie Zugänge gesetzlich festgelegt hat.“