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Digitale Barrierefreiheit

26.11.2019

Beauftragten von Bund und Ländern
Die Beauftragten von Bund und Ländern in Bad Gögging

Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern fordern: Digitale Barrierefreiheit weiter verbessern!

Bad Gögging/Schwerin – Die Behindertenbeauftragten von Bund und Länder kamen am 21. und 22. November zu ihrer Herbsttagung im niederbayerischen Bad Gögging zusammen. Schwerpunkt war das Thema der digitalen Barrierefreiheit.

 In einer gemeinsamen Erklärung unterstreichen die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern: „Rund 10 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen noch deutlich entschlossener und konsequenter umgesetzt und ausgebaut werden. Ziel muss letztlich eine barrierefreie digitale Welt sein.“

Rückblickend auf die Konferenz erklärt Matthias Crone: „Wir alle nutzen immer mehr digitale Technik, sei es im Beruf oder im privaten Alltag. Internetseiten, Apps, Online-Shops, elektronische Ticketsysteme oder das Smart Phone müssen aber für alle nutzbar sein – auch für Menschen mit Behinderung. Digitale Angebote können gerade ihr Leben sehr erleichtern – vorausgesetzt, sie sind barrierefrei. Dann hätten sie sogar bessere Chancen denn je, stärker am Leben der Gemeinschaft teilhaben zu können. Die digitale Barrierefreiheit ist ein Schlüssel zur Selbstbestimmung.“

Ergänzend sagte der Beauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel: „Barrierefreiheit ist kein „nice to have“ oder der Wunsch einer kleinen Gruppe. Sie ist ein verbrieftes Recht, das sich aus der Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt. Das gilt insbesondere auch für den Bereich Digitalisierung und auch für private Anbieter. Wir haben die Chance, durch Barrierefreiheit im digitalen Bereich Qualitätsstandards für einen modernen Staat und eine moderne Gesellschaft zu setzen. Dafür muss sie jedoch von Beginn an mitgedacht und mitgeplant werden. Davon profitieren alle, Menschen mit und ohne Behinderungen.“

 

Hier kommen Sie zur Bad Gögginger Erklärung: