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Crone zum Entwurf des Schulgesetzes M-V

26.09.2018

„Nicht nachlässig oder ängstlich sein“ – Crone: Möglichkeiten zur Inklusion in der Schule werden nicht ausgeschöpft

In der aktuellen Debatte um den Entwurf des neuen Schulgesetzes hat sich heute auch der Bürgerbeauftragte Matthias Crone geäußert:

„In Mecklenburg-Vorpommern ist die Exklusionsquote im Norden am höchsten, wie die Bertelsmann-Stiftung gerade wieder festgestellt hat. Wir müssen also mehr und zügiger etwas für gute Inklusion tun. Niemand will Inklusion mit der Brechstange. Inklusion kann ja nur gelingen, wenn es in der Schule gute Bedingungen dafür gibt. Aber wir dürfen bei der Inklusion auch nicht zögerlich, nachlässig oder gar ängstlich sein. Kinder mit Behinderungen haben ein verbrieftes Recht auf gemeinsamen Unterricht.“

Laut dem aktuellen Entwurf des neuen Schulgesetzes sollen u.a. die Schulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung erhalten bleiben. Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen sollen zum 31.07.2024 aufgehoben werden. Gerade im Förderbereich geistige Entwicklung gebe es aber gute Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht, erklärte der Bürgerbeauftragte: „Die preisgekrönte Martinschule in Greifswald und andere Schulen zeigen das. Die Kompetenz solcher Förderschulen kann man nutzen und ausbauen. Sie sollten entwickelt und geöffnet, aber nicht eingekapselt werden. Statt der Weiterentwicklung dieser Schulen sogar zusätzliche Förderschulen zu planen, ist das falsche Zeichen.“

Darüber hinaus ist nach dem Gesetzesentwurf geplant, dass an bestimmten Standorten Regelschulen zu Schulen mit spezifischer Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören oder körperliche und motorische Entwicklung entwickelt werden. Crone dazu: „Der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist hier nicht vorgesehen. Das ist vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen mit Inklusion in diesem Bereich nicht zu verstehen. Es nimmt Kindern mit diesem Förderbedarf die Chance auf einen gemeinsamen Unterricht mit besonderer Kompetenz und besonderen Bedingungen.“