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Bürgerbeauftragter zu Kurabgaben: „Reformbedarf kann man gar nicht bestreiten“

28.08.2019

In der aktuellen Debatte zu den Kurabgaben in Erholungsorten hat der Bürgerbeauftragte des Landes Matthias Crone erneut darauf hingewiesen, dass vor allem Änderungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Beschwerden von Bürgern verringern könnten: „Der Reformbedarf ist da. Die Probleme entstehen vor allem, weil nach dem Gesetz alle Ortsfremden – auch aus Nachbargemeinden – generell bei einem Aufenthalt eine Abgabe zahlen müssen, selbst bei ganz kurzen Besuchen.“ Das führe bei Tagesgästen und Kurzbesuchern zu großen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen dem gesetzlich verbürgten Gemeingebrauch von öffentlichen Räumen, Wasser und Strand einerseits und der abgabepflichtigen besonderen Nutzung von Erholungseinrichtungen andererseits. Das Gesetz sei zu weit gezogen.

 Crone: „Die einfachste Lösung wäre es, die Tagesgäste und Kurzbesucher aus der gesetzlichen Pflicht zur Kurabgabe herauszunehmen. Andere Länder haben das schon getan. Dann gäbe es auch keinen sinnlosen Streit mehr, ob für Besuche beim Arzt oder bei Angehörigen, ob für den Einkauf im Supermarkt, den Behördengang oder den Gottesdienstbesuch eine Kurtaxe entrichtet werden muss. Dazu gibt es ja in Verwaltungen oft abenteuerliche Vorstellungen und in den Satzungen höchst ungenaue Bestimmungen.“ Immerhin sei auch der Verwaltungsaufwand für Tagesgäste beträchtlich.

 Selbstverständlich ließen sich von den Gemeinden jetzt schon Lösungen ohne Gesetzesänderung beisteuern, so der Bürgerbeauftragte: „Sie könnten z.B. den kurtaxpflichtigen Erholungsbereich auf den wirklichen Kern beschränken, also auf den Kurpark oder die Badeanlage. Warum werden ganze Gemeindegebiete mit der Abgabenpflicht belegt – samt Eigenheimen, Gewerbegebieten, Schulen und Kindergärten?“ Gebühren für die Benutzung besonderer öffentlicher Einrichtungen und Veranstaltungen seien ohnehin gemäß KAG gesondert zulässig. Crone kritisierte ferner, dass die Erholungsorte nur selten gemeinsame Kurkarten einführen: „Ob Paddler, Segler oder Radler, ob Autotourist oder Wanderer: Neues Gemeindegebiet – neuer Eintritt. Das muss nicht sein. Der kurgemeindliche Eigennutz im Tourismusland Nr. 1 ist keinem zu erklären.“ Das KAG lässt gemeinsame Kurabgaben mehrerer Gemeinden zu.

 Der Bürgerbeauftragte forderte weiter, die Kurabgabe für die Besucher zu ermäßigen, die aufgrund ihrer Behinderungen das Erholungsangebot nur eingeschränkt in Anspruch nehmen könnten. Die derzeitige Gesetzesregelung erlaubt solche Ermäßigungen, verpflichtet aber nicht dazu. Der Bürgerbeauftragte ist der Auffassung, dass eine Ermäßigung verpflichtend sein müsse, solange die Infrastruktur nicht barrierefrei ist.