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Bürgerbeauftragter zieht Halbjahresbilanz 2018

11.07.2018

„Bauliche Barrierefreiheit braucht auch rechtliche Grundlagen“

Halbjahresbilanz

In den ersten sechs Monaten erreichten den Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern wieder über 800 Eingaben, Bitten und Beschwerden. Inhaltlich haben soziale Fragen wieder dominiert. Auch die Tendenz der Vorjahre, dass Fragen der Jugendhilfe einen wachsenden Schwerpunkt darstellen, bestätigte sich.

„Beschwerden bezogen sich des öfteren auf unzureichend und spät gewährte Eingliederungshilfen für Kinder mit seelischen Behinderungen. Gerade hier ist schnelle Unterstützung aber besonders notwendig“, so Crone. Das Bild setze sich aus einzelnen Petitionen, aber auch aus zusammenfassenden Berichten von Vertretern der Betroffenen zusammen. So seien bei einer Reihe von Schülern mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) erst durch Gerichte Integrationshelfer für die Teilnahme am Schulunterricht bewilligt worden. Crone: „Kinder mit einer ASS können mit Hilfestellung in der Regel gut am Schulunterricht teilnehmen. Hilfe muss aber schnell sein. Sonst haben wir Exklusion statt Inklusion. Manchmal wäre es besser, vorläufig Hilfen zu gewähren, statt auf das dritte Gutachten zu warten.“

Der Bürgerbeauftragte machte auch auf Lücken in der Barrierefreiheit touristischer Angebote aufmerksam. Dies betreffe sowohl die Mobilität als auch die Struktur. So gebe es im Prinzip keine Reisebusse, in denen man Rollstühle bzw. Rollstuhlfahrer befördern könne. Für Hotelneubauten fehlt es in Mecklenburg-Vorpommern an einer klaren Regelung, dass und wie viele Gästezimmer barrierefrei sein müssen. Matthias Crone mahnte an: „Andere Bundesländer haben das längst nach einer Musterverordnung geregelt. Bei uns sollte das nun auch zügig erledigt werden.“ Crone kritisierte auch, dass Ermäßigungen bei der Kurabgabe für Menschen mit Behinderungen in einem prominenten Seebad gestrichen wurden: „Obwohl bei Weitem nicht alle Kurangebote für diesen Personenkreis nutzbar sind, wird dieser Nachteil nicht mehr ausgeglichen. Das ist unfair und unklug.“

Zunehmend Sorge bereiten dem Bürgerbeauftragten auch die Fälle, in denen Bürger Schäden, die sie durch Kommunen erlitten haben, nicht ersetzt erhalten. Diese Fälle werden dem Kommunalen Schadensausgleich (einer länderübergreifenden Vereinigung) zu Regulierung übergeben. „Selbst in Fällen, in denen die Verwaltung ihre Verantwortung einräumt, wird die Regulierung abgelehnt oder einfach gekürzt. Ich fordere die Verwaltungen auf, den Bürgern in solchen Fällen zur Seite zu stehen und sich nicht zurückzuziehen“, appellierte Crone in Schwerin. Sonst bleibe immer nur der Gang zum Gericht, zumal sich die Einrichtung dem Petitionsrecht völlig entziehe.