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"Sucht sucht Lösung" Fachtagung anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderungen

30.11.2017

5. Fachtagung mit der Arbeitsagentur Stralsund und dem Bürgerbeauftragten zum Tag der Menschen mit Behinderungen

Fachtagung moderiert durch M.Crone

„SUCHT sucht Lösung!" 

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember hat der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Matthias Crone bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Agentur für Arbeit in Stralsund für ein gutes Präventionsklima gegen Sucht in den Betrieben geworben: „In einem Klima der Achtsamkeit entstehen weniger Suchtprobleme. Kluge Arbeitsbedingungen, etwas Rücksicht auf individuelle Bedürfnisse durch hinreichend flexible Arbeitszeitregeln vermindern auch Suchtrisiken. Sie helfen, übermäßigen Druck zu vermeiden.“  

Es reiche für Arbeitgeber heute nicht mehr, nur auf die klassischen Arbeitsbedingungen zu achten. „Das psycho-soziale Umfeld ist fast ebenso wichtig. Etwas Rücksicht auf familiäre Situationen kann schon viel bewirken“, so Crone. Im Betrieb seien zudem Vorsorgemaßnahmen und klare Regeln zum Umgang mit Rauschmitteln bedeutsam. 

Der Psychotherapeut Jens Nieswandt informierte über Maßnahmen, die Arbeitgeber haben, um präventiv tätig zu werden. Prävention in einem Betrieb könne nur „von oben“, also von der Leitung her, kommen. Prävention werde immer wichtiger, denn das Halten und die Pflege der Fachkräfte sei die Herausforderung der nächsten Jahre. 37 % der Erwerbsunfähigen seien aufgrund psychischer Erkrankungen vorzeitig in Rente gegangen. 

Der Präsident des Landesarbeitsgerichtes Alfried Kampen unterstrich anhand mehrerer Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes, dass bei bekannten Suchtproblemen von Mitarbeitern die Unternehmen auch in der Pflicht sind. Die Rechtsprechung zeige deutlich die Verpflichtung der Arbeitgeber, Betroffenen die Chance auf Rehabilitation und Wiedereingliederung bei festgestellten Suchterkrankungen, aber auch die Grenzen dieser Pflicht.  

Die Veranstaltung mit dem Thema " SUCHT sucht Lösung! Suchterkrankungen im Arbeitsverhältnis" richtete sich in an Arbeitgeber und Unternehmen, um für Offenheit zu werben, auch Menschen mit Behinderungen in Unternehmen zu halten und zu integrieren. Suchtkranke Menschen zählen zu den Menschen mit einer seelischen Behinderung. Für sie gibt es gesetzliche Eingliederungshilfen, die die Agentur für Arbeit anbietet und im Interesse der Mitarbeiter und Unternehmen einsetzen kann. Crone zusammenfassend: „Es ist ein Recht von Menschen mit solchen Behinderungen, dass Hilfe hier ernsthaft unternommen wird.“