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Was der Bürger-Beauftragte nicht darf:

Der Bürger-Beauftragte darf nicht wie ein Rechts-Anwalt beraten.

Manchmal kämpfen Menschen vor Gericht um ihr Recht.

Der Bürgerbeauftragte darf dann nicht mit dem Gericht sprechen.

Er darf auch Ämtern keine Vorschriften machen.

Aber er kann mit einem Amt sprechen.

Er bittet das Amt: Es soll die Entscheidung noch einmal prüfen.

Einige Menschen fragen den Bürger-Beauftragte um Hilfe.

Zum Beispiel:

Jemand braucht Geld für einen Aufzug an seinem Haus.

Da kann der Bürger-Beauftragte nicht helfen.

Er hat kein Geld dafür.

Vielleicht gibt es aber andere Stellen dafür.

Der Bürger-Beauftragte kann Ihnen vielleicht bei der Suche helfen.