Skipnavigation Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Springe direkt zu:

 
buehne_schloss

Stralsund

31.01.2024 / Stralsund

Der Sprechtag findet voraussichtlich im Rathaus, 1. Etage (barrierefreier Vorraum und Kollegensaal), in Stralsund statt. (Den genaue Ort erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten, um Wartezeiten zu vermeiden und den Tag zu planen. Bitte melden Sie sich hierzu unter 0385 - 525 2709 an.

Sollte ein persönlicher Kontakt nicht möglich sein, werden die Termine als Telefontermine wahrgenommen.

Hinweis:
Fristen im Verwaltungsverfahren werden durch einen Termin beim Bürgerbeauftragten nicht unterbrochen. Die Fristen für das Einlegen eines Widerspruchs oder für die Erhebung einer Klage müssen also trotzdem eingehalten werden. Die Dauer der Frist, die Art des Rechtsbehelfs und wo er einzulegen ist, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, die am Ende von Verwaltungsbescheiden steht.

Nicht tätig werden kann der Bürgerbeauftragte, wenn zivilrechtliche Streitigkeiten zu regeln sind.
Dies sind alle Angelegenheiten zwischen Bürgern untereinander, zwischen Bürgern und privaten Einrichtungen oder Firmen und auch im Verhältnis von Mieter und Vermieter.
Auch kann der Bürgerbeauftragte den Bürger nicht vor Gericht vertreten.