In der Verfassung steht:
Jeder Bürger darf sich über die Verwaltung beschwerden.
Der Bürger-Beauftragte nimmt diese Beschwerden entgegen.
Der Bürger-Beauftragte hilft, Kritik auszuräumen.
Der Bürgerbeauftragte hilft, Probleme zu lösen.
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