Skipnavigation Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Springe direkt zu:

 
buehne_schloss

Reden

06.11.2019

Rede zum 24. Bericht in der Landtagssitzung am 17.10.2019

 

Rede zur Berichterstattung 24. Bericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2018

-es gilt das gesprochene Wort-

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Damen und Herrn Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

es ist gut, dass am Ende der Beratungen des Berichts des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2018 in den Ausschüssen heute noch einmal Gelegenheit zur Aussprache besteht. Das ermöglicht es mir, auf einige Punkte noch einmal einzugehen, die in den Beratungen und im Bericht eine besondere Rolle gespielt haben, und auch den einen oder anderen Punkt zu aktualisieren.

Gestatten Sie, dass ich hier zunächst auf die Ausschussberatungen Bezug nehme.

Im Rechtsausschuss hat in der Beratung die Arbeit der hauptamtlichen Betreuer und ihre Vergütung eine wichtige Rolle gespielt. Es bestand Einigkeit, dass die Arbeit der Berufsbetreuer und der Betreuungsvereine angesichts eines voraussichtlichen Ansteigens der Fallzahlen an komplexen Betreuungssituationen eher noch wichtiger wird.  Zwar ist auf Bundesebene mittlerweile eine moderate Anpassung der Betreuervergütung erfolgt.

Doch es muss sich noch zeigen, ob damit die hauptberufliche Betreuung hinreichend vergütet wird. Wenn das nicht der Fall ist, ist zu befürchten, dass Berufsbetreuer immer mehr Betreuungsfälle übernehmen, dann aber die Qualität leidet, oder ganz aus der Tätigkeit ausscheiden. Beides wäre nicht gut für die Betreuten, die ja in aller Regel auch dem Kreis der Menschen mit Behinderung angehören.

Gerade deshalb ist es mir ein Anliegen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Möglichkeiten alles tut, um eine gute Betreuung zu sichern. Die Förderung des Landes für die Betreuungsvereine gehört für mich dazu. Ich danke für die bekräftigende Entschließung im Rechtsausschuss.

Im Finanzausschuss wurde in Bezug auf einen Steuerfall die Frage aufgeworfen, wie weit die vom Gesetz zugelassene Beratungsmöglichkeit des Bürgerbeauftragten reicht. Ich glaube doch, dass ich in der Beratung deutlich machen konnte, dass unsere Arbeit und die Verwaltungspraxis in der Dienststelle des Bürgerbeauftragten die vorgesehenen Grenzen einhalten.

Im Wirtschaftsausschuss wurde deutlich, dass wir – trotz Ankündigungen früherer Jahre - noch immer keine aktualisierte PflanzenabfallVO haben – und das in Zeiten des Klimaschutzes. Der Punkt bleibt also auf der Tagesordnung.

Im Energieausschuss erhielten wir die Information, dass die BeherbergungsstättenVO nach Jahren der Beratung nun kommen werde. Sie regelt u.a., wie barrierefrei Hotelneubauten sein müssen. Noch haben wir sie nicht. Aber: Vorfreude, schönste Freude – für Betroffene, Architekten, den Bürgerbeauftragten und das Tourismusland MV.

Im Sozialausschuss hat die Verweigerung von Empfangsbestätigungen bei der Abgabe von Anträgen oder Unterlagen in Einrichtungen der Arbeitsverwaltung eine Rolle gespielt. Der 24. Jahresbericht weist ja aus, dass Leistungsberechtigte auch aus Sicht des Bundesarbeitsministeriums erwarten dürfen, für eingereichte Unterlagen eine Empfangsbestätigung durch die Arbeitsverwaltung zu erhalten, insbesondere dann, wenn sie im Einzelfall zur Wahrung von Ansprüchen vorgelegt werden müssen.

Dies sind an sich normale Arbeitsinstrumente einer bürgerfreundlichen Verwaltung und es ist gar nicht zu verstehen, weshalb Verwaltungen sich dagegen sperren. Die Entschließung, die in der Beschlussempfehlung dem Landtag vorliegt, wäre eine Hilfe, generell an diesen Stellen für Bürger und Bürgerinnen Vereinfachungen zu schaffen, die dann auch in anderen Verwaltungen angewandt werden sollten.

Genauso wichtig ist mir die Bekräftigung in der Entschließung, dass eine grundlegende Klärung anzustreben ist, wie trotz Beteiligung des Kommunalen Schadenausgleiches an der Regulierung von Schadensfällen sinnvoll Petitionsverfahren durchgeführt werden können.

Auch die Erfahrungen aus dem Jahr 2019 bestärken mich darin, in den Anstrengungen nicht nachzulassen. In einem Fall eines relativ klar erkennbaren Schadenszusammenhangs beklagte die Sachbearbeiterin einer Stadtverwaltung sinngemäß: „Die regulieren ja nie. Wir müssen uns verklagen lassen und am Ende doch bezahlen.“

In einem anderen Fall aus 2019 sollte eine von der Kommune schon durchgeführte Schadensregulierung nach Einschaltung des KSA wieder rückgängig gemacht werden, was mit unserer Hilfe verhindert werden konnte. Ich halte es für wichtig, dass die Gesellschafter des KSA eine vernünftige Arbeitsregelung für den Umgang mit Petitionen beim KSA durchsetzen.

Mehr Beteiligung wagen

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich habe die Broschüre zum Jahresbericht 2018 erstmals mit einer Überschrift versehen. Sie lautet: „Mehr Beteiligung wagen“. Das bezieht sich zunächst auf das Kapitel im Jahresbericht zu kommunalen Angelegenheiten. Hier waren Kommunen manches Mal zu ängstlich, zu kleinlich oder auch nur rechtlich falsch orientiert. Ich kann zum Beispiel nur sagen: Keine Angst vor Bürgerfragen, die sich auch auf die Tagesordnung der aktuellen Sitzung beziehen!

Aber es geht ja nicht nur um kommunale Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, sondern auch um staatliche Planfeststellungsverfahren, um Formen der direkten Demokratie, um gelebte Ausfüllung gesetzlicher Beteiligungsrechte bis hin zu einem modernen Teilhabeverständnis etwa im Jugendhilferecht oder bei der Festlegung von Bedarfen von Menschen mit Behinderung.

Beteiligung ist ein umfassendes, ein übergreifendes Thema, ein durchgängiges Prinzip. Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitsprache, Einbeziehung: das alles sind Begriffe aus derselben Wurzel. Es ist die Wurzel eines modernen Menschenbildes, eines modernen Gesellschafts- und Staatsverständnisses.

Natürlich weiß ich: Beteiligung ermöglichen, das macht Arbeit, das bindet Kraft. Ich bin aber tief davon überzeugt, dass sich Aufwand und Wagnis lohnen. Mehr Beteiligung von Bürgern, auch außerhalb von rechtsförmlichen Verfahren, mehr Information und Transparenz, führen am Ende zu mehr Zustimmung und Zufriedenheit, zu mehr Bereitschaft für die allgemeine Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten. Auch das ist der Sinn von Beteiligung, auch das ist übrigens ein Sinn des Petitionsrechtes und der Einrichtung eines Bürgerbeauftragten.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrte Damen und Herrn Abgeordnete,

Um Beteiligung und vor allem um Teilhabe geht es ganz ausdrücklich bei den Menschen mit Behinderungen, deren Anliegen dem Bürgerbeauftragten gesetzlich ja besonders zugewiesen sind. Nach dem SGB IX soll die Selbstbestimmung und volle gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine individuelle Lebensführung gefördert werden, die der Würde des Menschen entspricht.

Dieser Anspruch, der auch auf die UN-BRK zurückgeht, trifft im Alltag, im Verwaltungsvollzug auf viele Barrieren. Das BTHG ist ja auch ein großes Paket, das Systemänderungen mit sich bringt. Die voraussehbaren der Schwierigkeiten bei der Umsetzung des neuen Teilhaberechts habe ich im Bericht angesprochen. Nun gibt es Rückmeldungen aus der Praxis.

Berater beklagen einen uneinheitlichen Umgang mit den Vorlagen für einen Integrierten Teilhabeplan zur Bewilligung von Hilfen. Nicht nur dem Inhalt nach, auch in der Dauer der Bearbeitung – je nach Träger. Acht Träger der Eingliederungshilfe gibt es im Land, das hat der Landesgesetzgeber nun einmal so entschieden. Aber er hat sicher nicht übermäßige Unterschiede im Verwaltungsvollzug gewollt. Es ist gut, wenn Hilfen in einem Kreis schnell und bedarfsgerecht gegeben werden. Es ist nicht gut, wenn sie woanders erst nach vielen Monaten kommen und dann nicht einmal das Minimum des nötigen erreichen. Hilfen dürfen nicht abhängig vom Zuständigkeitsgebiet sein.

Wir brauchen einheitliche Kriterien und eine klare Wirksamkeitskontrolle.

Ich werde sehr darauf achten, dass wir hier zu gleichen und angemessenen Hilfebedingungen gelangen - im ganzen Land.  Und ich gehe davon aus, dass die Fachaufsicht mit aller Kraft dasselbe tun wird.

 

Meine Damen und Herren, Sie entnehmen dem Bericht, dass das Amtsverständnis des Bürgerbeauftragten nicht darin besteht, den Petenten in allen Punkten und Anliegen Recht zu geben. Natürlich sind die Grenzen des Rechts einzuhalten. Und natürlich darf nicht jeder Behördenfehler immer gleich zum Staatsversagen erklärt werden.

 

Nein, wir haben keinen schlechten Staat, wir haben kein schlecht verwaltetes Land, wir haben auch nicht das falsche System. Das haben wir gestern in Waren im Gedenken an die Friedliche Revolution vor 30 Jahren gemeinsam bekräftigt. Das Grundgesetz und unsere Landesverfassung sind gelungene Fundamente für einen lebenswerten Staat. Auf sie kann und muss gebaut werden. Und wir tun das ja auch.

Nehmen wir die Verwaltung. Unbestritten: sehr viele Beamte und Bedienstete tun mehr als nur ihre Pflicht. Und Politiker sind auch mehr als 40 Stunden im Einsatz. Das möchte ich unterstreichen. Wir dürfen das Vertrauen haben, dass es in unserem Land im Regelfall, im Normalfall in einem Verwaltungsverfahren oder in einem Planverfahren und auch in politischen Entscheidungsprozessen mit rechten Dingen zugeht.

Und trotzdem: Viele Bürger haben dieses Grundvertrauen nicht (mehr). Also müssen wir es stärken - immer wieder. Was können wir tun, damit Vertrauen gedeiht und nicht verkümmert? Ich will nur einige Hinweise geben:

 Verfahrensabläufe offen für Beteiligung und einsichtig für Betroffene gestalten.

  1. Rechtliche und politische Vorgaben zügiger abarbeiten (die PflanzenabfalllVO, BeherbergungsstättenVO sind keine guten Beispiele)

  2. Erwartungshorizonte nicht enttäuschen. Nehmen wir die landesweite Ehrenamtskarte. Vor fast zwei Jahren gab der Landtag den Startschuss zur Einführung. Das hat Erwartungen geweckt. Heute sind wir noch nicht am Ziel. Aber wir müssen bewusst sein: Es wird jetzt Zeit. Vorfreude ist besser als lange Sehnsucht. Lieber bald klein anfangen und weiterentwickeln als noch lange warten.

  3. Ordentliche Ausstattung mit Personal und für Personal. Ordentliche Arbeit braucht ordentliche Bedingungen

  4. Qualitätskontrolle vornehmen und Qualität bilden durch Fortbildung.

  5. Haltungen stärken durch Vorbild und Führung. Im EU-Kodex für gute Verwaltung heißt es: Der Beamte ist sich seiner öffentlichen Vertrauensposition bewusst und geht anderen mit gutem Beispiel voran.

    Der Kodex hat recht: Beamte, öffentliche Bedienstete, auch Abgeordnete sind in einer öffentlichen Vertrauensposition. Sie müssen Vertrauen bilden, mit einem bloßen Handeln nach dem Gesetz ist es da nicht getan. Aber sie brauchen auch ein Grundvertrauen, einen Vorschuss an Vertrauen, ohne den ein Arbeiten nicht möglich ist. Beides bedingt sich.

    Ich hoffe, meine Mitarbeiterinnen, meine Mitarbeiter und ich konnten durch unsere Arbeit, durch Aufklärung und Verbesserung, durch Zuspruch und Kritik etwas beitragen zu diesem Grundvertrauen, von dem ein freiheitlicher Staat lebt. Und ich hoffe, wir konnten vielen Menschen helfen. Für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung dazu danke ich Ihnen sehr.