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Sprechtage des Bürgerbeauftragten

In allen Kreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern bietet der Bürgerbeauftragte mindestens einmal im Jahr einen Sprechtag an. Informationen hierzu finden Sie unter "Sprechtage".

Außerdem bietet der Bürgerbeauftragte eine spezielle Beratung zum SGB II (ALG II / Hartz IV) an. Die Informationen hierzu finden Sie unter "Sprechtage zum SGB II".


Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um telefonische
Terminvereinbarung unter 0385 - 525 2709 gebeten.

Hinweis:

Fristen im Verwaltungsverfahren werden durch einen Termin bei dem Bürgerbeauftragten nicht unterbrochen. Die Fristen für das Einlegen eines Widerspruchs oder für die Erhebung einer Klage müssen also trotzdem eingehalten werden. Die Dauer der Frist, die Art des Rechtsbehelfs und wo er einzulegen ist, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, die am Ende von Verwaltungsbescheiden steht.

Nicht tätig werden kann der Bürgerbeauftragte, wenn zivilrechtliche Streitigkeiten zu regeln sind.
Dies sind alle Angelegenheiten zwischen Bürgern untereinander, zwischen Bürgern und privaten Einrichtungen oder Firmen und auch im Verhältnis von Mieter und Vermieter.
Auch kann der Bürgerbeauftragte den Bürger nicht vor Gericht vertreten.


Hier finden Sie die Orte und Termine der Sprechtage

Hier finden Sie die Orte und Termine der Sprechtage zu SGB II