Ein Petent sprach persönlich in der Dienststelle des Bürgerbeauftragten vor. Er schilderte eine Auseinandersetzung mit dem NDR über Rundfunkgebühren. Der Petent hatte in den Jahren zuvor eine Ferienwohnung mal ganzjährig, mal nur während der Sommersaison zur Vermietung angeboten. Über die entstandenen Rundfunkgebühren hatte er sich mit dem NDR im schriftlichen Widerspruchsverfahren nicht verständigen können, sodass er bereits einen Rechtsanwalt mit der Einreichung der Klage zum Verwaltungsgericht beauftragt hatte, um die Fristen zu wahren. Sein Wunsch, die Angelegenheit in einem persönlichen Gespräch mit einem verantwortlichen Mitarbeiter des NDR zu klären, wurde ihm mehrfach verwehrt.
An den Bürgerbeauftragten richtete er die Bitte, ihm ein solches Gespräch zu vermitteln, damit die Angelegenheit ohne Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geregelt werden könne. Darüber hinaus bat er den Bürgerbeauftragten, sich für eine Einstellung der bereits angedrohten Zwangsvollstreckung einzusetzen. Letzteres war besonders eilbedürftig, weil er innerhalb von vier Tagen die ausstehenden Beträge in Höhe von 994 € zahlen sollte.
Der Bürgerbeauftragte wandte sich an die zuständige Abteilung beim NDR. Es wurde vereinbart, dass die Vollstreckung zunächst ausgesetzt wird. Ferner wurde dem Petenten die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache beim NDR eingeräumt.
Dem Petenten wurde die besondere Problematik der Gebührenerhebung für nur saisonal vermietete Ferienwohnungen erläutert und Hinweise gegeben, welche Möglichkeiten sich ergeben könnten, eine Reduzierung des Betrages von 994 € zu erreichen.
Nach dem Gespräch beim NDR teilte der Petent erfreut mit, dass er sich mit der Rundfunkanstalt auf Zahlung von 320 € geeinigt habe und das Gerichtsverfahren nunmehr überfl üssig sei, deshalb habe er die Klage zurückgenommen.
1. VORWORT
2. STATISTISCHES ZU DEN PETITIONEN IM JAHR 2010
3. INNENPOLITIK
3.1 Straßenbaubeitrag auch 12 Jahre nach Fertigstellung
3.2 Zurückstellung vom Wehrdienst
3.3 Saisonale Rundfunkgebühren
3.4 Bürgerbeauftragter = Einwohnermeldeamt?
3.5 Die geheimnisvolle Formel
4. KOMMUNALES
4.1 Ankauf einer Straßenfläche
4.2 Die Gemeinde als Nachbar
5. JUSTIZANGELEGENHEITEN
5.1 Antrag verstaubt im Grundbuchamt
6. WIRTSCHAFT UND ARBEIT
6.1 Vertrauen schutzwürdig
6.2 Qualifizierungsmaßnahmen für Tagesmütter
7. LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT
7.1 Abkehr von der grundstücksbezogenen Abfallentsorgung
7.2 Abwasserentsorgung in Kleingärten
7.3 Bürokratieabbau
8. BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
8.1 Montags müde Schüler
8.2 Einschulung an örtlich nicht zuständiger Schule - Ausnahmegenehmigung erteilt
8.3 Schulwahlfreiheit und Schülerbeförderung
9. VERKEHR, BAU UND LANDESENTWICKLUNG
9.1 Um die Ecke geschaut
9.2 Verkehrslärm
9.3 Undurchsichtige Gebührenrechnung
10. SOZIALES UND GESUNDHEIT
10.1 Petitionen zum Arbeitslosengeld II (ALG II)
10.1.1 Richtlinien nur intern?
10.1.2 Behördenmarathon
10.1.3 Umzug eilt!
10.1.4 Wer bescheinigt wem was?
10.1.5 Schriftlicher Ablehnungsbescheid anderer Behörde nicht erforderlich
10.1.6 Drei Wochen mit 50 Euro für ein Ehepaar?
10.1.7 Taschengeldaufbessern durch Zeitungsaustragen anrechnungsfrei?
10.1.8 Gute Fahrt!
10.2 Therapeutische Behandlungen in Kindertagesstätten und Schulen
10.3 Missachtung von Arbeitsschutz kein Kavaliersdelikt!
10.4 Langes Widerspruchsverfahren beim KSV
10.5 Pflegekasse lenkte ein
10.6 Unberechtigte Forderungen abgewehrt
11. TÄTIGKEIT ZUR WAHRNEHMUNG DER BELANGE BEHINDERTER MENSCHEN
11.1 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat Mecklenburg- Vorpommern (IFR)
11.2 Informationsaustausch mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten
11.3 1. Tag der Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern
11.4 Treffen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und der Behindertenbeauftragten und -beiräte der Länder und des Bundes
12. ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN OMBUDSINSTITUTIONEN
12.1 Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
12.2 Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
12.3 Treffen der Bürgerbeauftragten Deutschlands in Schwerin
12.4 15 Jahre parlamentarisch gewählter Bürgerbeauftragter
13. LEGISLATIVPETITIONEN
13.1 Landesgesetze
13.2 Bundesgesetze
14. DER EUROPÄISCHE KODEX FÜR GUTE VERWALTUNGSPRAXIS
15. AUSZUG AUS DER VERFASSUNG DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN
16. PETITIONS- UND BÜRGERBEAUFTRAGTENGESETZ