Im Spätherbst 2008 wandte sich ein Ehepaar, dessen Einfamilienhaus nur 25 m von den Schienen der Eisenbahnstrecke Hamburg - Berlin entfernt ist, an den Bürgerbeauftragten.
Bis 1990 war die Strecke in dem betreffenden Abschnitt nur eingleisig ausgebaut und wurde nur von wenigen Transitzügen befahren.
Nach einem entsprechenden Planfeststellungsverfahren wurde die Strecke in den Jahren 1991 bis 1997 zweigleisig und zugleich für ein Befahren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h ausgebaut. Gleichzeitig nahm der Bahnverkehr, vor allem der Güterverkehr, erheblich zu. Nach einem weiteren Planfeststellungsverfahren erfolgte ab dem Jahr 2003 ein weiterer Ausbau der Strecke, sodass diese nunmehr mit einer Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h befahren werden kann.
Für die Petenten ergaben sich, vor allem durch die Zunahme des Güterzugverkehrs, nahezu unerträgliche Lärmbelästigungen. Beide Planfeststellungsverfahren kamen jedoch zum Ergebnis, dass ein Rechtsanspruch auf Errichtung einer Schallschutzwand nicht besteht.
Die Petenten verwiesen darauf, dass die Lärmbelästigung auch deshalb besonders angestiegen sei, weil im Zuge der zweiten Ausbaustufe ein größerer Baumbestand, der seit 1945 auf dem zwischen ihrem Grundstück und der Bahntrasse liegenden ungenutzten Bereich herangewachsen war, entfernt worden sei, sodass der bisherige „natürliche“ Lärmschutz nun auch noch entfalle.
Diverse Versuche der Petenten, bei verschiedenen Dienststellen des Bundes eine Verbesserung der Situation zu erreichen, scheiterten, sodass sie sich an den Bürgerbeauftragten wandten.
Da es sich hier um eine Angelegenheit in der Zuständigkeit des Bundes handelt, stellte der Bürgerbeauftragte die Petition dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vor.
Dieser führte dann im Rahmen seiner Behandlung der Angelegenheit – erstmalig zu einer Petition aus Mecklenburg-Vorpommern - am 7. April 2010 einen Ortstermin in unserem Bundesland durch. An dieser Ortsbesichtigung nahmen neben den Petenten auch der Bürgerbeauftragte, der Bürgermeister der betroffenen Kommune und Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der Deutschen Bahn Netz AG teil.
Im Zuge der Erörterung an jenem Tage teilte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit, dass auch nach seiner Ansicht Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation bestehe. Dies könnte, auch wenn keine Rechtsansprüche gegeben seien, im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes im Rahmen des Programms „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes“ geschehen. Innerhalb des Programms würden einzelne Eisenbahnstreckenabschnitte, an denen eine Lärmsanierung notwendig sei, in der Rangfolge von festgestellten Priorisierungskennziffern (PKZ) abgearbeitet.
Hierzu habe die Deutsche Bahn Netz AG dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages im Vorfeld des Ortstermins mitgeteilt, dass eine Neubewertung des fraglichen Streckenabschnitts vorgenommen worden wäre, nach der sich nun aufgrund des Verkehrs im Jahr 2008 statt der alten Priorisierungskennziffer 1,198 eine solche von 3,198 ergäbe. Hieraus erfolgt eine erhebliche Verbesserung der Aussichten zur Realisierung. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kam zu dem Ergebnis, dass die Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen ist, weil die Eingabe Anlass zu einem Ersuchen gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen.
1. VORWORT
2. STATISTISCHES ZU DEN PETITIONEN IM JAHR 2010
3. INNENPOLITIK
3.1 Straßenbaubeitrag auch 12 Jahre nach Fertigstellung
3.2 Zurückstellung vom Wehrdienst
3.3 Saisonale Rundfunkgebühren
3.4 Bürgerbeauftragter = Einwohnermeldeamt?
3.5 Die geheimnisvolle Formel
4. KOMMUNALES
4.1 Ankauf einer Straßenfläche
4.2 Die Gemeinde als Nachbar
5. JUSTIZANGELEGENHEITEN
5.1 Antrag verstaubt im Grundbuchamt
6. WIRTSCHAFT UND ARBEIT
6.1 Vertrauen schutzwürdig
6.2 Qualifizierungsmaßnahmen für Tagesmütter
7. LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT
7.1 Abkehr von der grundstücksbezogenen Abfallentsorgung
7.2 Abwasserentsorgung in Kleingärten
7.3 Bürokratieabbau
8. BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
8.1 Montags müde Schüler
8.2 Einschulung an örtlich nicht zuständiger Schule - Ausnahmegenehmigung erteilt
8.3 Schulwahlfreiheit und Schülerbeförderung
9. VERKEHR, BAU UND LANDESENTWICKLUNG
9.1 Um die Ecke geschaut
9.2 Verkehrslärm
9.3 Undurchsichtige Gebührenrechnung
10. SOZIALES UND GESUNDHEIT
10.1 Petitionen zum Arbeitslosengeld II (ALG II)
10.1.1 Richtlinien nur intern?
10.1.2 Behördenmarathon
10.1.3 Umzug eilt!
10.1.4 Wer bescheinigt wem was?
10.1.5 Schriftlicher Ablehnungsbescheid anderer Behörde nicht erforderlich
10.1.6 Drei Wochen mit 50 Euro für ein Ehepaar?
10.1.7 Taschengeldaufbessern durch Zeitungsaustragen anrechnungsfrei?
10.1.8 Gute Fahrt!
10.2 Therapeutische Behandlungen in Kindertagesstätten und Schulen
10.3 Missachtung von Arbeitsschutz kein Kavaliersdelikt!
10.4 Langes Widerspruchsverfahren beim KSV
10.5 Pflegekasse lenkte ein
10.6 Unberechtigte Forderungen abgewehrt
11. TÄTIGKEIT ZUR WAHRNEHMUNG DER BELANGE BEHINDERTER MENSCHEN
11.1 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat Mecklenburg- Vorpommern (IFR)
11.2 Informationsaustausch mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten
11.3 1. Tag der Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern
11.4 Treffen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und der Behindertenbeauftragten und -beiräte der Länder und des Bundes
12. ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN OMBUDSINSTITUTIONEN
12.1 Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
12.2 Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
12.3 Treffen der Bürgerbeauftragten Deutschlands in Schwerin
12.4 15 Jahre parlamentarisch gewählter Bürgerbeauftragter
13. LEGISLATIVPETITIONEN
13.1 Landesgesetze
13.2 Bundesgesetze
14. DER EUROPÄISCHE KODEX FÜR GUTE VERWALTUNGSPRAXIS
15. AUSZUG AUS DER VERFASSUNG DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN
16. PETITIONS- UND BÜRGERBEAUFTRAGTENGESETZ