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9.2 Verkehrslärm

Immer wieder bitten Bürger, die an stark befahrenen Straßen wohnen, um Unterstützung, weil sie sich durch den Verkehrslärm so belastet fühlen, dass aus ihrer subjektiven Sicht ihre Leidensfähigkeit überschritten ist. Ebenso melden sich Bürger, wenn der Straßenverkehr durch Neubauten, verkehrslenkende Maßnahmen oder durch Mautausweichverkehr erheblich zunimmt. Auch wurde darüber geklagt, dass der sich verschlechternde Straßenzustand zu einer Zunahme der Geräusche und Erschütterungen führt.

Es meldeten sich Anlieger von Autobahnen, Bundes Landes- und Kreisstraßen. Die Bürger forderten Lärmschutz, Geschwindigkeitsreduzierungen, Durchfahrt- oder Nachtfahrverbote (für LKW) oder auch den Einbau von lärmgeminderten Fahrbahnübergängen an Brücken.

Den Bürgern musste häufi g mitgeteilt werden, dass die von ihnen geforderten Lärmmessungen nicht für eine Argumentation geeignet sind, weil der Gesetzgeber für die Ermittlung der Intensität von Lärmimmissionen sowohl für den Planungs- als auch für den Ist-Zustand ausschließlich rechnerische Verfahren zulässt. Das stößt bei den Petenten grundsätzlich auf Unverständnis. Es ist für die Bürger nicht nachvollziehbar, weshalb eine technisch ohne weiteres mögliche Messung der tatsächlichen Lärmbelastung keine Berücksichtigung fi nden soll und stattdessen nur auf dem Rechenweg eine theoretische Lärmbelastung ermittelt werden darf.

Nicht zuletzt erschwert diese Vorgabe den Betroffenen die Prüfung, ob die von der Verwaltung in Ansatz gebrachte Lärmbelästigung der tatsächlichen Situation entspricht.

Die Nationalen Verkehrslärmschutzpakete I und II (2007 und 2009) des Bundes haben aus Sicht der Betroffenen bisher keine spürbaren Wirkungen erbracht. Gerade wegen des sehr markanten Titels („Nationales Verkehrslärmschutzpaket“) hatten sich viele Bürger davon auch eine Verbesserung ihrer individuellen Situation erhofft und sind jetzt sehr enttäuscht.


Inhalt:

1. VORWORT
2. STATISTISCHES ZU DEN PETITIONEN IM JAHR 2010
3. INNENPOLITIK
3.1 Straßenbaubeitrag auch 12 Jahre nach Fertigstellung
3.2 Zurückstellung vom Wehrdienst
3.3 Saisonale Rundfunkgebühren
3.4 Bürgerbeauftragter = Einwohnermeldeamt?
3.5 Die geheimnisvolle Formel
4. KOMMUNALES
4.1 Ankauf einer Straßenfläche
4.2 Die Gemeinde als Nachbar
5. JUSTIZANGELEGENHEITEN
5.1 Antrag verstaubt im Grundbuchamt
6. WIRTSCHAFT UND ARBEIT
6.1 Vertrauen schutzwürdig
6.2 Qualifizierungsmaßnahmen für Tagesmütter
7. LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT
7.1 Abkehr von der grundstücksbezogenen Abfallentsorgung
7.2 Abwasserentsorgung in Kleingärten
7.3 Bürokratieabbau
8. BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
8.1 Montags müde Schüler
8.2 Einschulung an örtlich nicht zuständiger Schule - Ausnahmegenehmigung erteilt
8.3 Schulwahlfreiheit und Schülerbeförderung
9. VERKEHR, BAU UND LANDESENTWICKLUNG
9.1 Um die Ecke geschaut
9.2 Verkehrslärm
9.3 Undurchsichtige Gebührenrechnung
10. SOZIALES UND GESUNDHEIT
10.1 Petitionen zum Arbeitslosengeld II (ALG II)
10.1.1 Richtlinien nur intern?
10.1.2 Behördenmarathon
10.1.3 Umzug eilt!
10.1.4 Wer bescheinigt wem was?
10.1.5 Schriftlicher Ablehnungsbescheid anderer Behörde nicht erforderlich
10.1.6 Drei Wochen mit 50 Euro für ein Ehepaar?
10.1.7 Taschengeldaufbessern durch Zeitungsaustragen anrechnungsfrei?
10.1.8 Gute Fahrt!
10.2 Therapeutische Behandlungen in Kindertagesstätten und Schulen
10.3 Missachtung von Arbeitsschutz kein Kavaliersdelikt!
10.4 Langes Widerspruchsverfahren beim KSV
10.5 Pflegekasse lenkte ein
10.6 Unberechtigte Forderungen abgewehrt
11. TÄTIGKEIT ZUR WAHRNEHMUNG DER BELANGE BEHINDERTER MENSCHEN
11.1 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat Mecklenburg- Vorpommern (IFR)
11.2 Informationsaustausch mit den kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräten
11.3 1. Tag der Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern
11.4 Treffen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und der Behindertenbeauftragten und -beiräte der Länder und des Bundes
12. ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN OMBUDSINSTITUTIONEN
12.1 Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
12.2 Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
12.3 Treffen der Bürgerbeauftragten Deutschlands in Schwerin
12.4 15 Jahre parlamentarisch gewählter Bürgerbeauftragter
13. LEGISLATIVPETITIONEN
13.1 Landesgesetze
13.2 Bundesgesetze
14. DER EUROPÄISCHE KODEX FÜR GUTE VERWALTUNGSPRAXIS
15. AUSZUG AUS DER VERFASSUNG DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN
16. PETITIONS- UND BÜRGERBEAUFTRAGTENGESETZ