Zur Jahresmitte 2009 meldete sich ein Bürger mit der Bitte um Unterstützung in einer Grundstücksangelegenheit.
Im Jahr 2005 sei ihm mitgeteilt worden, dass sich die von ihm seit dem Jahr 1977 genutzte Grundstücksfl äche nicht vollständig in seinem Eigentum befände. Dafür würden ihm zwei benachbarte Splitterfl ächen gehören, an denen er jedoch kein Interesse habe.
Der Petent berichtete, er habe im Jahr 1977 gleichzeitig mit anderen Bürgern begonnen, auf einem vom Rat der Stadt zugewiesenen Grundstück ein Eigenheim zu errichten. Als mit der Wende eine Klärung der Grundstücksverhältnisse aktuell wurde, habe er das Grundstück in einer Größe von 580 m² gekauft.
Im Jahr 2005 sei ihm bei einer Grenzbegehung durch einen Mitarbeiter der Stadt mitgeteilt worden, dass sein Grundstück nicht rechteckig, sondern trapezförmig sei. Eine Ecke seines Hausgartens, auf der neun Obstbäume und ein Geräteschuppen stehen, befände sich nicht in seinem Eigentum, sondern gehöre der Stadt.
Seit Längerem bemühte sich die Stadt, hier eine Klärung der Eigentumsfragen zu erzielen und Eigentum und tatsächliche Nutzung zur Deckung zu bringen. Der Petent beharrte auf seiner Sicht der Dinge und argumentierte, dass er 1977 in dieses Grundstück eingewiesen worden sei. Hierfür würde er Beweise und Zeugen beibringen und verwies auf Bauablaufprotokolle. Der Petent empfand das Vorgehen der Stadt als versuchte Enteignung und nahm sich einen Rechtsanwalt. Auch die Stadt beauftragte einen Rechtsanwalt. Eine einvernehmliche Regelung konnte jedoch auch auf diesem Wege nicht herbeigeführt werden.
Nach Eingang der Petition führte ein Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten einen Ortstermin durch. Dabei bestätigte sich die vom Petenten beschriebene Nutzungssituation.
Aufgrund der formalen Rechtslage, dem im Grundbuch und Kataster dokumentierten Eigentum, war allerdings auch die Position der Stadt, hier eine Klärung herbeiführen zu wollen, nachzuvollziehen. Die Stadt hatte auch bereits Vorschläge für eine Klärung unterbreitet, über die jedoch keine Einigkeit erzielt worden war.
Einen in der Nähe seines Wohnortes stattfindenden Sprechtag nutzte der Petent, um dem Bürgerbeauftragten sein Anliegen nochmals persönlich vorzustellen. Im Rahmen dieser Erörterung favorisierte der Bürgerbeauftragte eine Klärung der Angelegenheit durch einen Ankauf der jahrelang genutzten Fläche. Der Petent wollte jedoch, aus Altersgründen und da alle seine Kinder aus dem Ort weggezogen seien, kein Geld für den Ankauf von Gartenland ausgeben. In diesem Zusammenhang wies der Petent auch
darauf hin, dass er seinerzeit eine Grundstücksfl äche von 580 m² gekauft habe. Nun solle die in seinem Eigentum stehende Fläche jedoch kleiner sein.
Der Bürgerbeauftragte wandte sich an den Bürgermeister der Stadt und trug das Anliegen des Petenten vor. Er bat um Auskunft über die Größe der aus Sicht der Stadt strittigen Fläche und zu welchen Konditionen die Kommune bereit wäre, die Angelegenheit mit einem Verkauf bzw. einer Verpachtung zu regulieren. Dabei übermittelte er den Hinweis des Petenten, dass dieser seinerzeit bereits eine Grundstücksfl äche von 580 m² käuflich erworben habe. Der Bürgerbeauftragte fragte, ob eine Berücksichtigung der Zahlung des Petenten für 580 m² dergestalt möglich wäre, dass die fehlende Grundstücksfl äche im Fall einer Einigung nicht „nochmals“ vom
Petenten bezahlt werden müsste.
In einem Telefongespräch mit dem Justitiar der Stadt wurden die Modalitäten für eine Beilegung erörtert. Wenig später unterbreitete die Stadt schriftlich zwei Lösungsvorschläge. Vorzugsvariante der Stadt war, dass die vom Petenten bisher ohne Rechtsgrund genutzten Flächen mit den in seinem Eigentum stehenden, aber nicht zu seinem Garten gehörenden Flächen sowohl hinsichtlich der Fläche als auch hinsichtlich ihres Wertes schlicht um schlicht getauscht werden. Die Notarkosten würde dabei die Stadt übernehmen. Bei der zweiten Variante bot die Stadt dem Petenten
einen Kauf der von ihm genutzten Teilfl äche zu einem erheblich geminderten Kaufpreis an. Auch bei dieser Variante war die Stadt bereit, die Notarkosten zu tragen.
Der Bürgerbeauftragte informierte den Petenten über die unterbreiteten Vorschläge. Der Petent teilte dem Bürgerbeauftragten mit, dass er der ersten Variante, einem Flächenaustausch ohne Wertausgleich, zustimme.
Dies übermittelte der Bürgerbeauftragte an den Bürgermeister und dankte ihm für die konstruktive Mitarbeit zur Beilegung dieses Konflikts.
Mit einer Weihnachtskarte teilte der Petent mit, dass ein Tauschvertrag mit der Stadtverwaltung beurkundet worden sei, der dem von ihm angestrebten Zustand entsprechen würde und dankte dem Bürgerbeauftragten.
1. VORWORT
2. TÄTIGKEIT IM JAHR 2009 IN ZAHLEN
3. KOMMUNALES
3.1 „Sie soll Sina heißen …“
3.2 Bürgerbeauftragter schlichtet jahrelangen Streit
3.3 Lange Leitung
3.4 Unzureichender Straßenzustand nicht nur für Rollstuhlfahrer
3.5 Lärm als Ordnungswidrigkeit
4. JUSTIZ UND EUROPAANGELEGENHEITEN
4.1 Rehabilitierungsantrag nach rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung - DDR-Kinderheime und Jugendwerkhöfe
4.2 Grenzüberschreitende Probleme im vereinten Europa
5. FINANZPOLITIK
5.1 Zweitwohnungssteuer - Stundung für Studenten
5.2 Unzulässige Aufrechnung
6. BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
6.1 Kleines Datum - große Wirkung
6.2 Schulwahl - Elternwunsch berücksichtigt
6.3 Vereintes Europa auch im Schulbereich
7. VERKEHR, BAU UND LANDESENTWICKLUNG
7.1 Planungsrecht und Sonnenenergie
7.2 Bauen an der Küste
7.3 Bürgerbeauftragter stellt die Weichen
8. GESUNDHEIT UND SOZIALES
8.1 ALG II und Wohngeld - Verhinderung einer sozialen Notlage
8.2 Umzugskosten für ALG-II-Empfänger
8.3 Mehrkosten in Ausübung des Umgangsrechts
8.4 Probleme mit Krankenversicherungsschutz bei ALG II-Empfänger
8.5 Schwierigkeiten mit Sozialansprüchen auch im vereinten Europa
8.6 Frühzeitige Beratung hilft bei Konfliktvermeidung
8.7 In fünf Tagen berufliche Zukunft eröffnet
9. ZUSAMMENARBEIT MITANDEREN OMBUDSINSTITUTIONEN
9.1 Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
9.2 Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten Deutschlands
9.3 Europäisches Ombudsmann-Institut (EOI)
10. TÄTIGKEIT ZUR WAHRNEHMUNG DER BELANGE BEHINDERTER BÜRGER
10.1 Umsetzungsstand nach zwei Jahren Persönliches Budget
10.2 Auswirkungen des neuen Landesblindengeldgesetzes
10.3 Barrierefreie Arztpraxen
10.4 Fachtagung: b*hindert - Psychische Erkrankung - Seelische Behinderung
10.5 Treffen der Behindertenbeauftragten und -beiräte der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
10.6 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat Mecklenburg-Vorpommern
10.7 Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten und der Vorsitzenden der Behindertenbeiräte
11. LEGISLATIVPETITIONEN
11.1 Landesgesetze
11.2 Bundesgesetze
12. DER BÜRGERBEAUFTRAGTE UND SEIN TEAM
13. PETITIONS- UND BÜRGERBEAUFTRAGTENGESETZ (PetBügMV)