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12. DER BÜRGERBEAUFTRAGTE UND SEIN TEAM

Auszug aus der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Artikel 36
(Bürgerbeauftragter)

(1) Zur Wahrung der Rechte der Bürger gegenüber der Landes regierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande sowie zur Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegen heiten wählt der Landtag auf die Dauer von sechs Jahren den Bürgerbeauftragten; einmalige Wiederwahl ist zulässig. Er kann ihn mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages vorzeitig abberufen. Auf eigenen Antrag ist er von seinem Amt zu entbinden.

(2) Der Bürgerbeauftragte ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er wird auf Antrag von Bürgern, auf Anforderung des Landtages, des Petitions ausschusses, der Landesregierung oder von Amts wegen tätig.

(3) Das Nähere regelt das Gesetz.


Inhalt:

1. VORWORT
2. TÄTIGKEIT IM JAHR 2009 IN ZAHLEN
3. KOMMUNALES
3.1 „Sie soll Sina heißen …“
3.2 Bürgerbeauftragter schlichtet jahrelangen Streit
3.3 Lange Leitung
3.4 Unzureichender Straßenzustand nicht nur für Rollstuhlfahrer
3.5 Lärm als Ordnungswidrigkeit
4. JUSTIZ UND EUROPAANGELEGENHEITEN
4.1 Rehabilitierungsantrag nach rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung - DDR-Kinderheime und Jugendwerkhöfe
4.2 Grenzüberschreitende Probleme im vereinten Europa
5. FINANZPOLITIK
5.1 Zweitwohnungssteuer - Stundung für Studenten
5.2 Unzulässige Aufrechnung
6. BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
6.1 Kleines Datum - große Wirkung
6.2 Schulwahl - Elternwunsch berücksichtigt
6.3 Vereintes Europa auch im Schulbereich
7. VERKEHR, BAU UND LANDESENTWICKLUNG
7.1 Planungsrecht und Sonnenenergie
7.2 Bauen an der Küste
7.3 Bürgerbeauftragter stellt die Weichen
8. GESUNDHEIT UND SOZIALES
8.1 ALG II und Wohngeld - Verhinderung einer sozialen Notlage
8.2 Umzugskosten für ALG-II-Empfänger
8.3 Mehrkosten in Ausübung des Umgangsrechts
8.4 Probleme mit Krankenversicherungsschutz bei ALG II-Empfänger
8.5 Schwierigkeiten mit Sozialansprüchen auch im vereinten Europa
8.6 Frühzeitige Beratung hilft bei Konfliktvermeidung
8.7 In fünf Tagen berufliche Zukunft eröffnet
9. ZUSAMMENARBEIT MITANDEREN OMBUDSINSTITUTIONEN
9.1 Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
9.2 Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten Deutschlands
9.3 Europäisches Ombudsmann-Institut (EOI)
10. TÄTIGKEIT ZUR WAHRNEHMUNG DER BELANGE BEHINDERTER BÜRGER
10.1 Umsetzungsstand nach zwei Jahren Persönliches Budget
10.2 Auswirkungen des neuen Landesblindengeldgesetzes
10.3 Barrierefreie Arztpraxen
10.4 Fachtagung: b*hindert - Psychische Erkrankung - Seelische Behinderung
10.5 Treffen der Behindertenbeauftragten und -beiräte der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
10.6 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat Mecklenburg-Vorpommern
10.7 Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten und der Vorsitzenden der Behindertenbeiräte
11. LEGISLATIVPETITIONEN
11.1 Landesgesetze
11.2 Bundesgesetze
12. DER BÜRGERBEAUFTRAGTE UND SEIN TEAM
13. PETITIONS- UND BÜRGERBEAUFTRAGTENGESETZ (PetBügMV)