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7.2 Bauen an der Küste

Ein Petent meldete sich mit einem auch für den Bürgerbeauftragten nicht alltäglichen Anliegen. Der Petent hatte für ein ihm gehörendes Grundstück eine Bauvoranfrage für den Bau eines Wohnhauses gestellt. Das Grundstück liegt unmittelbar in der Nähe sowohl der Küste wie auch der Staatsgrenze. Daraus ergab sich eine besondere Anforderung an den Standort:

Das Grundstück des Petenten befi ndet sich in der Freihaltezone einer Grenzbake, die die Grenze zu Polen kennzeichnet. Die Grenze wird auch nach Wegfall der EU-Binnengrenzen mit Baken gekennzeichnet, um der Schifffahrt die Grenze des Geltungsbereichs von national unterschiedlichen Gesetzen anzuzeigen. Damit die Baken von See aus zu sehen sind, ist die Bebauungshöhe in deren Sichttrasse eingeschränkt. Das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) hat die Aufgabe, Störungen der Sichtbarkeit von Schifffahrtszeichen zu verhindern.

Deshalb musste geprüft werden, ob das geplante Bauvorhaben die Sicht auf die Grenzbake beeinträchtigen würde. Dazu wurde - bereits im Vorfeld der Petition - ein Ortstermin durch das WSA durchgeführt. Auf dem Grundstück des Petenten wurde dabei am gewünschten Standort für das Wohnhaus eine Mast mit der Höhe des geplanten Gebäudes aufgestellt. Dann wurde von Standorten an Land wie auch auf See geprüft, ob der Mast in der Sichtachse stand. So sollte festgestellt werden, ob die geplante Bebauung die Sicht auf die Bake verhindern würde. Das war jedoch nicht der Fall.

Beim Petitionsgespräch legte der Petent ein Anhörschreiben der unteren Bauaufsichtsbehörde zu seiner Bauvoranfrage vor. Darin war ihm mitgeteilt worden, dass sein Bauvorhaben voraussichtlich aufgrund von § 35 BauGB, Bauen im Außenbereich, abgelehnt werden müsse. Erfreulicherweise war dem Petenten auf dem ihm gehörenden Grundstück ein Standort gezeigt worden, der nach den Vorschriften des Bauplanungsrechts genehmigungsfähig sein würde.

Am Sprechtag wurde dem Petenten erläutert, was der Begriff „Außenbereich“ im Baurecht bedeutet. Außerdem wurde anhand des von ihm vorgelegten Flurkartenauszuges der rechtliche Unterschied zwischen den beiden Standorten auf seinem Grundstück erörtert. Der Petent wies darauf hin, dass der ihm vorgeschlagene Alternativstandort für ihn Probleme hinsichtlich
der Grundstückszufahrt bzw. der Nähe zum Nachbargrundstück mit
sich bringen würde.

Bei einem Ortstermin Mitte 2009 unter Teilnahme des Leiters der unteren Bauaufsichtsbehörde und des Bürgerbeauftragten wie auch des Petenten wurde eine Einigung vor Ort erzielt. Es wurde ein Standort gefunden, der alle Anforderungen erfüllt. Der Standort wird die Sichtbarkeit der Bake nicht beeinträchtigen, sich bauplanungsrechtlich an der Nachbarbebauung orientieren und den Interessen des Petenten soweit wie rechtlich möglich entsprechen. Zeitnah wurde dem Petenten der beantragte Vorbescheid erteilt.


Inhalt:

1. VORWORT
2. TÄTIGKEIT IM JAHR 2009 IN ZAHLEN
3. KOMMUNALES
3.1 „Sie soll Sina heißen …“
3.2 Bürgerbeauftragter schlichtet jahrelangen Streit
3.3 Lange Leitung
3.4 Unzureichender Straßenzustand nicht nur für Rollstuhlfahrer
3.5 Lärm als Ordnungswidrigkeit
4. JUSTIZ UND EUROPAANGELEGENHEITEN
4.1 Rehabilitierungsantrag nach rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung - DDR-Kinderheime und Jugendwerkhöfe
4.2 Grenzüberschreitende Probleme im vereinten Europa
5. FINANZPOLITIK
5.1 Zweitwohnungssteuer - Stundung für Studenten
5.2 Unzulässige Aufrechnung
6. BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
6.1 Kleines Datum - große Wirkung
6.2 Schulwahl - Elternwunsch berücksichtigt
6.3 Vereintes Europa auch im Schulbereich
7. VERKEHR, BAU UND LANDESENTWICKLUNG
7.1 Planungsrecht und Sonnenenergie
7.2 Bauen an der Küste
7.3 Bürgerbeauftragter stellt die Weichen
8. GESUNDHEIT UND SOZIALES
8.1 ALG II und Wohngeld - Verhinderung einer sozialen Notlage
8.2 Umzugskosten für ALG-II-Empfänger
8.3 Mehrkosten in Ausübung des Umgangsrechts
8.4 Probleme mit Krankenversicherungsschutz bei ALG II-Empfänger
8.5 Schwierigkeiten mit Sozialansprüchen auch im vereinten Europa
8.6 Frühzeitige Beratung hilft bei Konfliktvermeidung
8.7 In fünf Tagen berufliche Zukunft eröffnet
9. ZUSAMMENARBEIT MITANDEREN OMBUDSINSTITUTIONEN
9.1 Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
9.2 Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten Deutschlands
9.3 Europäisches Ombudsmann-Institut (EOI)
10. TÄTIGKEIT ZUR WAHRNEHMUNG DER BELANGE BEHINDERTER BÜRGER
10.1 Umsetzungsstand nach zwei Jahren Persönliches Budget
10.2 Auswirkungen des neuen Landesblindengeldgesetzes
10.3 Barrierefreie Arztpraxen
10.4 Fachtagung: b*hindert - Psychische Erkrankung - Seelische Behinderung
10.5 Treffen der Behindertenbeauftragten und -beiräte der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
10.6 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat Mecklenburg-Vorpommern
10.7 Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten und der Vorsitzenden der Behindertenbeiräte
11. LEGISLATIVPETITIONEN
11.1 Landesgesetze
11.2 Bundesgesetze
12. DER BÜRGERBEAUFTRAGTE UND SEIN TEAM
13. PETITIONS- UND BÜRGERBEAUFTRAGTENGESETZ (PetBügMV)