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3.5 Nostalgie kontra Rechtsvorschrift

Der Petent ist Eigentümer eines PKW Trabant 601, der bis zum Herbst 2007 ununterbrochen zum Verkehr zugelassen war. Aus diesem Grunde trug das Kraftfahrzeug das Nummernschild mit den Erkennungsbuchstaben des damaligen Kreises Lübz (LBZ). Der Petent ist ein Liebhaber dieses Fahrzeuges und legt Wert darauf, dass es als Oldtimer sein bisheriges Kennzeichen behalten kann. Seitdem es im Ergebnis der Kreisreform 1994 keinen selbstständigen Kreis Lübz mehr gibt, kann diese Buchstabenkombination für Kraftfahrzeug­kennzeichen nicht mehr ausgegeben werden. Solange aber ein Kraftfahrzeug zum Verkehr zugelassen bleibt, muss auch solch ein „veraltetes“ Kennzeichen nicht umgetauscht werden.
Im Herbst 2007 wollte der Petent sein Fahrzeug, das er im Winterhalbjahr nicht nutzte, für sechs Monate vorübergehend stilllegen, um die Kfz-Steuer und die Haftpflichtversicherungs­prämie zu sparen. Der Petent wandte sich an die Verkehrszulassungsbehörde des zuständigen Landkreises und fragte ausdrücklich nach, ob er bei Wiederinbetriebnahme des Kraftfahr­zeuges das bisherige Kennzeichen erneut erhalten würde. Von zwei verschiedenen Mitarbeitern der Kfz-Zulassungsstelle erhielt er die Auskunft, dies sei problemlos möglich. Er müsse lediglich das Kennzeichen reservieren lassen und hierfür die nach der Gebühren­ordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zu zahlende Gebühr von 2,60 € entrichten. Der Petent tat dies und meldete sein Kraftfahrzeug vorübergehend ab.
Groß war das Erstaunen des Kfz-Halters, als er im Februar 2008 die Reservierung um ein Vierteljahr verlängern lassen wollte. Jetzt wurde ihm plötzlich bei der Kfz-Zulassungsstelle erklärt, einen entsprechenden Antrag zu stellen sei sinnlos, da er das bisherige Kennzeichen ohnehin nicht wieder erhalten würde. Als er auf die erfolgte Reservierung und die entspre­chende Gebührenzahlung verwies, wurde ihm lediglich angeboten, die Gebühr von 2,60 € zu erstatten.
Nunmehr wandte sich der Petent an den Bürgerbeauftragten. Dieser bat den Landkreis um Überprüfung der Angelegenheit. Insbesondere wies der Bürgerbeauftragte darauf hin, dass der Petent sich bei seiner Entscheidung, das Kraftfahrzeug vorübergehend abzumelden, allein von der zweifach gleichlautend zuvor erteilten Auskunft der Behörde habe leiten lassen. Ohne die vorübergehende Abmeldung, so der Bürgerbeauftragte weiter, könnte das bisherige Kennzeichen, auch wenn es seit Jahren für Neufahrzeuge nicht mehr vergeben werden könne, für dieses Fahrzeug so lange genutzt werden, wie es zum Verkehr zugelassen bleibt.

Der Landrat teilte mit, dass die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle zu dem Zeitpunkt der Auskunftserteilung an den Petenten davon ausgegangen waren, dass die nach § 14 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eröffnete Möglichkeit, ein Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren zu lassen, auch für auslaufende - nicht mehr neu zu vergebende - Kennzeichen gelte. Gegen eine entsprechende Praxis sei jedoch seit Anfang 2008 das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingeschritten. Von dort sei mehrfach darauf hingewiesen worden, dass auch eine Wiederzulassung eines bereits zum Verkehr zugelasse­nen Fahrzeuges nur mit einem aktuell gültigen Unterscheidungskennzeichen möglich wäre.
Aufgrund des Hinweises des Bürgerbeauftragten zu den besonderen Umständen des Einzelfalles sei jedoch nochmals eine Rücksprache mit dem KBA gehalten worden. Wegen der Besonderheiten habe dieses zugestimmt, dass dem Fahrzeug des Petenten bei der Wiederinbetriebsetzung das bisherige Kennzeichen noch einmal zugeteilt werde. Hierbei handle es sich jedoch um eine auf den Einzelfall wegen dessen Spezialität beschränkte Ausnahme.
Erfreulicherweise ist festzustellen, dass die zuständige Behörde nach den Hinweisen des Bürgerbeauftragten tätig wurde, um eine Lösung entsprechend der dem Petenten erteilten Auskünfte zu ermöglichen.


Inhalt:

1. Vorwort
2. Tätigkeit im Jahr 2008 in Zahlen
3. Kommunales
3.1 Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
3.2 Frühzeitige Bürgerinformation entlastet Verwaltung und Justiz
3.3 Widerspruchsbescheid im Schlafwagen
3.4 Gleichbehandlung der Grundstücksnachbarn
3.5 Nostalgie kontra Rechtsvorschrift
3.6 Unerwünschte "Verkehrsberuhigung"
3.7 Wasser auf Grundstück nach Straßenbau
3.8 Wo ist der Hauptwohnsitz?
4. Justizangelegenheiten
4.1 Bitte keine Diskriminierung im amtlichen Sprachgebrauch
4.2 Nachbarrechtsgesetz in Bearbeitung
5. Finanzpolitik
5.1 Transporter oder LKW?
5.2 Rechtzeitigere Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse möglich?
5.3 Scheinbare Ost-West-Konflikte bei der Lotterie
5.4 Hilfe in besonderen Lebenslagen
6. Bildung
6.1 Besondere soziale Umstände - Kindeswohl geht vor Schuleinzugsgebiet
6.2 Rechtzeitige Entscheidung über Ausbildungsgänge
6.3 Großmutter sucht Ausbildungsplatz für Enkel
7. Verkehr, Bau und Landesentwicklung
7.1 Schwierige Ursachenforschung
7.2 Sicherungsmaßnahmen nur auf eigenem Grundstück
7.3 Entschuldigung, wo geht´s hier zum Campingplatz?
7.4 Bedarf an mehr behindertengerechten Wohnungen
8. Gesundheit und Soziales
8.1 Mehr Elterngeld für Wehr- oder Zivildienstleistende und für Reservisten
8.2 Jahresendprämie - Medienberichte weckten falsche Hoffnungen
8.3 Persönliches Budget
8.4 Kindergeld auch ins Ausland
8.5 BAföG: Bitte alle Freibeträge berücksichtigen
8.6 BAföG: Nein - ALG-II: Ja
8.7 Miete am auswärtigen Arbeitsort mindert Einkommen
8.8 Eingliederungshilfe nach SGB XII deckt Schulgeld
8.9 Wohnungsproblem gelöst
8.10 Schlafstörungen durch Sauerstoffgerät
8.11 Wer ist für mich zuständig?
8.12 Antrag auf Kindergeld manchmal schwierig
9. Zusammenarbeit mit anderen Ombudseinrichtungen
9.1 Treffen der Bürgerbeauftragten der Länder
9.2 Europäisches Ombudsmann-Institut (EOI)
9.3 Jahresarbeitstagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes M-V
10. Tätigkeiten zur Wahrnehmung der Belange behinderter Bürger
10.1 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
10.2 Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräte
10.3 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat (IFR)
11. Legislativpetitionen
11.1 Landesgesetze
11.2 Bundesgesetze