11.2 Bundesgesetze
(B 1) Änderung SGB II
Eine Petentin fordert eine Änderung von § 11 Abs. 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Auch bei geringfügig Beschäftigten mit einem Verdienst bis zu 400 € sollen die den Grundfreibetrag von 100 € übersteigenden Aufwendungen einkommensmindernd geltend gemacht werden können.
Der Bürgerbeauftragte hat das Anliegen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Von dort wurde mitgeteilt, dass Grund für die Pauschalierung die gebotene Vereinfachung der Berechnung beim zu berücksichtigenden Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung ist. Der höhere Berechnungs- und Prüfaufwand für die Verwaltung sei erst erforderlich, wenn die Grenze der Sozialversicherungspflicht überschritten wird. Der Petitionsausschuss hält die Rechtslage für sachgerecht und geboten.
(B 2) SGB II
Eine Petentin fordert, dass Einkünfte aus der Ableistung eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres im Rahmen der Berechnung von Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei gestellt werden. Es handele sich hierbei um zweckbestimmte Einnahmen.
Der Bürgerbeauftragte hat die Petition dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorgetragen. Der Petitionsausschuss vertrat die Auffassung, dass die Einkünfte zur Sicherstellung des Lebensunterhalts bestimmt sind und damit dem selben Zweck wie das Arbeitslosengeld II dienen sollen. Eine Gesetzesänderung wurde abgelehnt.
(B 3) SGB V
Ein Petent kritisierte, dass freiwillig versicherte Rentner nach einer Erhöhung des Krankenkassenbeitrages diese Erhöhung zunächst selbst tragen müssen. Der vom Rentenversicherungsträger gezahlte Beitragszuschuss werde erst nach drei Monaten erhöht.
Der Bürgerbeauftragte trug dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Kritik des Petenten vor. Dieser wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger zur Frage, ob sich die Verweisung aus § 240 Abs. 2 Satz 3 SGB V auch auf die Regelung nach § 247 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) bezüglich des Zeitpunktes des Eintritts des neuen Beitragssatzes bezieht, verschiedene Auffassungen vertreten.
Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 die unterschiedliche Behandlung von pflicht- und freiwillig versicherten Rentnern beseitigt.
(B 4) Änderung der Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV)
Ein Petent fordert eine Änderung von § 6 Absatz 1 Ziffer 3 NutzEV dahingehend, dass die drei Vergleichsgrundstücke, mit denen ein Erhöhungsverlangen begründet werden kann, nicht dem die Erhöhung begehrenden Eigentümer gehören dürfen.
Der Vorschlag wurde, da es sich um eine Verordnung der Bundesregierung handelt, dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages übergeben. Der Petitionsausschuss holte eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz ein, die dem Petenten übersandt wurde, weil sie aus Sicht des Ausschussdienstes nicht zu beanstanden war.
Weil die Auskunft von allgemeinem Interesse ist, soll sie hier kurz inhaltlich wiedergegeben werden: Bei seinem Erhöhungsverlangen habe der Eigentümer gemäß § 6 Abs. 1 NutzEV dem Nutzer das Erhöhungsverlangen in Textform zu erklären und zu begründen. Dafür ist anzugeben, dass mit dem Erhöhungsverlangen die ortsüblichen Entgelte nicht überschritten werden. Der Eigentümer müsse im Streitfall die Ortsüblichkeit des geforderten Entgeltes beweisen (§ 6 Abs. 3 NutzEV).
Vor die sem Hintergrund bestehe keine Veranlas sung, eigene Vergleichsgrundstücke des Überlassenden zur Begründung des Erhöhungsverlangens nicht zuzulassen. Sollten die Entgelte dieser Grundstücke möglicherweise nicht repräsentativ sein, habe der Nutzer zunächst die Möglichkeit, hierzu nach § 7 NutzEV ein Gutachten des Gutachterausschusses einzuholen. Darüber hinaus kann er die Ortsüblichkeit des geforderten Entgeltes bestreiten, worauf der Überlassende den Beweis der Ortsüblichkeit zu führen hat. Daher sei die Befürchtung unberechtigt, die Grenze des ortsüblichen Nutzungsentgeltes könne ausgehebelt werden.
Inhalt:
1. Vorwort
2. Tätigkeit im Jahr 2008 in Zahlen
3. Kommunales
3.1 Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
3.2 Frühzeitige Bürgerinformation entlastet Verwaltung und Justiz
3.3 Widerspruchsbescheid im Schlafwagen
3.4 Gleichbehandlung der Grundstücksnachbarn
3.5 Nostalgie kontra Rechtsvorschrift
3.6 Unerwünschte "Verkehrsberuhigung"
3.7 Wasser auf Grundstück nach Straßenbau
3.8 Wo ist der Hauptwohnsitz?
4. Justizangelegenheiten
4.1 Bitte keine Diskriminierung im amtlichen Sprachgebrauch
4.2 Nachbarrechtsgesetz in Bearbeitung
5. Finanzpolitik
5.1 Transporter oder LKW?
5.2 Rechtzeitigere Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse möglich?
5.3 Scheinbare Ost-West-Konflikte bei der Lotterie
5.4 Hilfe in besonderen Lebenslagen
6. Bildung
6.1 Besondere soziale Umstände - Kindeswohl geht vor Schuleinzugsgebiet
6.2 Rechtzeitige Entscheidung über Ausbildungsgänge
6.3 Großmutter sucht Ausbildungsplatz für Enkel
7. Verkehr, Bau und Landesentwicklung
7.1 Schwierige Ursachenforschung
7.2 Sicherungsmaßnahmen nur auf eigenem Grundstück
7.3 Entschuldigung, wo geht´s hier zum Campingplatz?
7.4 Bedarf an mehr behindertengerechten Wohnungen
8. Gesundheit und Soziales
8.1 Mehr Elterngeld für Wehr- oder Zivildienstleistende und für Reservisten
8.2 Jahresendprämie - Medienberichte weckten falsche Hoffnungen
8.3 Persönliches Budget
8.4 Kindergeld auch ins Ausland
8.5 BAföG: Bitte alle Freibeträge berücksichtigen
8.6 BAföG: Nein - ALG-II: Ja
8.7 Miete am auswärtigen Arbeitsort mindert Einkommen
8.8 Eingliederungshilfe nach SGB XII deckt Schulgeld
8.9 Wohnungsproblem gelöst
8.10 Schlafstörungen durch Sauerstoffgerät
8.11 Wer ist für mich zuständig?
8.12 Antrag auf Kindergeld manchmal schwierig
9. Zusammenarbeit mit anderen Ombudseinrichtungen
9.1 Treffen der Bürgerbeauftragten der Länder
9.2 Europäisches Ombudsmann-Institut (EOI)
9.3 Jahresarbeitstagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes M-V
10. Tätigkeiten zur Wahrnehmung der Belange behinderter Bürger
10.1 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
10.2 Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräte
10.3 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat (IFR)
11. Legislativpetitionen
11.1 Landesgesetze
11.2 Bundesgesetze