Unternavigation:


Navigation:


Inhalt:



3.2 Frühzeitige Bürgerinformation entlastet Verwaltung und Justiz

Anfang des Jahres 2008 erhielt der Bürgerbeauftragte gehäuft Petitionen aus dem Einzugs­bereich eines Zweckverbandes. Dem lag zugrunde, dass dort die Bürgerinnen und Bürger zur Zahlung eines Anschlussbeitrages für die bereits im Jahre 1997/98 erfolgte Herstellung eines zentralen Klärwerkes herangezogen werden sollten.
Mehrere Petenten argumentierten, dass sie bereits 1995 Grundstücksanschlusskosten an den Zweckverband entrichtet hatten und somit schon einen Abwasseranschlussbeitrag entrichtet hätten. Außerdem wurde Kritik daran geäußert, dass zehn Jahre nach der Herstellung des zentralen Klärwerkes für die Herstellungskosten Anschlussbeiträge erhoben werden. Damit wurden auch einige gegen die Beitragsbescheide eingelegte Widersprüche begründet. Einige Bürgerinnen und Bürger hatten bereits einen Widerspruchsbescheid erhalten. Darin wurde jedoch auf die Argumentation der Widerspruchsführer, schon einmal Anschlussbeiträge geleistet zu haben, nicht eingegangen.
So, wie auch schon im 13. Bericht des Bürgerbeauftragten dargestellt, war auch bei der Bearbeitung dieser Petitionen festzustellen, dass die Beitragserhebung an sich rechtlich nicht zu beanstanden war. Durch die formale Art der Bescheidung erhielten die Bürger aber nicht die Informationen, die es ihnen ermöglicht hätten, die Rechtslage nachzuvollziehen. Darüber hinaus fehlte es an einer frühzeitigen Information des Zweckverbandes über die Rechts­grundlagen vor der eigentlichen Beitragserhebung.
Der Bürgerbeauftragte führte angesichts der Vielzahl gleichgelagerter Petitionen vor Ort eine öffentliche Informationsveranstaltung durch. In dieser Veranstaltung wurden den Bürgern Informationen zu den Grundlagen der Beitragserhebung gegeben. Für viele Bürger wurden die Bescheide erst durch die Erläuterungen des Bürgerbeauftragten nachvollziehbar. Die Widerspruchsbescheide waren auf die in den Widerspruchsschreiben vorgebrachten Gründe nur unzureichend eingegangen. Statt einer Auseinandersetzung mit den Widerspruchsgründen wurden allgemeine Textbausteine, die hauptsächlich nur Gesetzeswortlaute widergaben, aneinandergereiht. Viele Widersprüche wurden nach den auf dieser Veranstaltung durch den Bürgerbeauftragten gegebenen Informationen zurückgezogen bzw. es wurde darauf verzichtet, Klage gegen den Widerspruchsbescheid zu erheben.
Darüber hinaus setzte sich der Bürgerbeauftragte auch mit dem zuständigen Zweckverband direkt in Verbindung. Der Zweckverband entschloss sich, den ursprünglich gesetzten Zahlungstermin um sechs Wochen zu verlängern und bis dahin bei Nichtzahlung auf Säumniszuschläge zu verzichten.


Inhalt:

1. Vorwort
2. Tätigkeit im Jahr 2008 in Zahlen
3. Kommunales
3.1 Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
3.2 Frühzeitige Bürgerinformation entlastet Verwaltung und Justiz
3.3 Widerspruchsbescheid im Schlafwagen
3.4 Gleichbehandlung der Grundstücksnachbarn
3.5 Nostalgie kontra Rechtsvorschrift
3.6 Unerwünschte "Verkehrsberuhigung"
3.7 Wasser auf Grundstück nach Straßenbau
3.8 Wo ist der Hauptwohnsitz?
4. Justizangelegenheiten
4.1 Bitte keine Diskriminierung im amtlichen Sprachgebrauch
4.2 Nachbarrechtsgesetz in Bearbeitung
5. Finanzpolitik
5.1 Transporter oder LKW?
5.2 Rechtzeitigere Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse möglich?
5.3 Scheinbare Ost-West-Konflikte bei der Lotterie
5.4 Hilfe in besonderen Lebenslagen
6. Bildung
6.1 Besondere soziale Umstände - Kindeswohl geht vor Schuleinzugsgebiet
6.2 Rechtzeitige Entscheidung über Ausbildungsgänge
6.3 Großmutter sucht Ausbildungsplatz für Enkel
7. Verkehr, Bau und Landesentwicklung
7.1 Schwierige Ursachenforschung
7.2 Sicherungsmaßnahmen nur auf eigenem Grundstück
7.3 Entschuldigung, wo geht´s hier zum Campingplatz?
7.4 Bedarf an mehr behindertengerechten Wohnungen
8. Gesundheit und Soziales
8.1 Mehr Elterngeld für Wehr- oder Zivildienstleistende und für Reservisten
8.2 Jahresendprämie - Medienberichte weckten falsche Hoffnungen
8.3 Persönliches Budget
8.4 Kindergeld auch ins Ausland
8.5 BAföG: Bitte alle Freibeträge berücksichtigen
8.6 BAföG: Nein - ALG-II: Ja
8.7 Miete am auswärtigen Arbeitsort mindert Einkommen
8.8 Eingliederungshilfe nach SGB XII deckt Schulgeld
8.9 Wohnungsproblem gelöst
8.10 Schlafstörungen durch Sauerstoffgerät
8.11 Wer ist für mich zuständig?
8.12 Antrag auf Kindergeld manchmal schwierig
9. Zusammenarbeit mit anderen Ombudseinrichtungen
9.1 Treffen der Bürgerbeauftragten der Länder
9.2 Europäisches Ombudsmann-Institut (EOI)
9.3 Jahresarbeitstagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes M-V
10. Tätigkeiten zur Wahrnehmung der Belange behinderter Bürger
10.1 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
10.2 Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräte
10.3 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat (IFR)
11. Legislativpetitionen
11.1 Landesgesetze
11.2 Bundesgesetze