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8.7 Miete am auswärtigen Arbeitsort mindert Einkommen

Eine Bürgerin meldete sich beim Bürgerbeauftragten, weil ihr Einkommen und das ihres Ehemanns nicht ausreichend seien, um den Lebensunterhalt zu decken. Der Ehemann ging einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach und hatte an seinem weit entfernten Arbeitsort eigenen Wohnraum, für den er monatlich 300 € Miete zahlte. Für Fahrten zur Arbeitsstelle innerhalb des Zweitwohnortes musste er monatlich weitere 54 € aufbringen. An den Wochenenden kehrte er in die eheliche Wohnung zurück. Das verbleibende Erwerbsein­kommen war nicht ausreichend. Die Familie bezog ergänzend Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Die Fahrkosten wurden dem Ehemann von der ARGE erstattet. Zusätzlich erhielt er eine Mobilitätshilfe in Höhe von 260 € als Trennungskostenbeihilfe. Dieser Betrag sollte die Mehraufwendungen für die Miete am Arbeitsort ausgleichen und wurde von der ARGE für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt. Ungeklärt war, wie die Miete von 300 € nach dem Auslaufen der Trennungskostenbeihilfe finanziert werden sollte.
Die Petentin wurde durch den Bürgerbeauftragten zunächst telefonisch über die Möglichkeit informiert, dass die anfallenden zusätzlichen Mietkosten im Rahmen der Leistungs­berechnung des SGB II als Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung berücksichtigt werden können. Der Petentin wurde empfohlen, in einem Beratungsgespräch, das sie zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit dem Bürgerbeauftragten bereits mit der ARGE vereinbart hatte, die ARGE um Übernahme der Miete auf der genannten Grundlage zu bitten. Die Petentin teilte mit, dass sie in dem Beratungsgespräch bei der ARGE die Auskunft erhalten habe, dass weitere Beihilfen nicht gezahlt werden würden.

Der Bürgerbeauftragte wandte sich deshalb schriftlich an die zuständige ARGE und wies darauf hin, dass die Miete am Arbeitsort einkommensmindernd berücksichtigt werden müsse, weil § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II regelt, dass die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben vom Einkommen abzusetzen sind.
Die ARGE teilte dem Bürgerbeauftragten mit, dass die Leistungen für die Petenten neu berechnet werden würden. Der Argumentation des Bürgerbeauftragten wurde gefolgt.


Inhalt:

1. Vorwort
2. Tätigkeit im Jahr 2008 in Zahlen
3. Kommunales
3.1 Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
3.2 Frühzeitige Bürgerinformation entlastet Verwaltung und Justiz
3.3 Widerspruchsbescheid im Schlafwagen
3.4 Gleichbehandlung der Grundstücksnachbarn
3.5 Nostalgie kontra Rechtsvorschrift
3.6 Unerwünschte "Verkehrsberuhigung"
3.7 Wasser auf Grundstück nach Straßenbau
3.8 Wo ist der Hauptwohnsitz?
4. Justizangelegenheiten
4.1 Bitte keine Diskriminierung im amtlichen Sprachgebrauch
4.2 Nachbarrechtsgesetz in Bearbeitung
5. Finanzpolitik
5.1 Transporter oder LKW?
5.2 Rechtzeitigere Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse möglich?
5.3 Scheinbare Ost-West-Konflikte bei der Lotterie
5.4 Hilfe in besonderen Lebenslagen
6. Bildung
6.1 Besondere soziale Umstände - Kindeswohl geht vor Schuleinzugsgebiet
6.2 Rechtzeitige Entscheidung über Ausbildungsgänge
6.3 Großmutter sucht Ausbildungsplatz für Enkel
7. Verkehr, Bau und Landesentwicklung
7.1 Schwierige Ursachenforschung
7.2 Sicherungsmaßnahmen nur auf eigenem Grundstück
7.3 Entschuldigung, wo geht´s hier zum Campingplatz?
7.4 Bedarf an mehr behindertengerechten Wohnungen
8. Gesundheit und Soziales
8.1 Mehr Elterngeld für Wehr- oder Zivildienstleistende und für Reservisten
8.2 Jahresendprämie - Medienberichte weckten falsche Hoffnungen
8.3 Persönliches Budget
8.4 Kindergeld auch ins Ausland
8.5 BAföG: Bitte alle Freibeträge berücksichtigen
8.6 BAföG: Nein - ALG-II: Ja
8.7 Miete am auswärtigen Arbeitsort mindert Einkommen
8.8 Eingliederungshilfe nach SGB XII deckt Schulgeld
8.9 Wohnungsproblem gelöst
8.10 Schlafstörungen durch Sauerstoffgerät
8.11 Wer ist für mich zuständig?
8.12 Antrag auf Kindergeld manchmal schwierig
9. Zusammenarbeit mit anderen Ombudseinrichtungen
9.1 Treffen der Bürgerbeauftragten der Länder
9.2 Europäisches Ombudsmann-Institut (EOI)
9.3 Jahresarbeitstagung der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes M-V
10. Tätigkeiten zur Wahrnehmung der Belange behinderter Bürger
10.1 Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
10.2 Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräte
10.3 Zusammenarbeit mit dem Integrationsförderrat (IFR)
11. Legislativpetitionen
11.1 Landesgesetze
11.2 Bundesgesetze